Presse
Pressemitteilung vom 17.09.2024
Paradigmenwechsel: Raucherbevormundung statt Nichtraucherschutz
BVTE kritisiert übergriffige Pläne der EU-Kommission zur Ausweitung von Rauchverboten
(Berlin, 17. September 2024) Die Europäische Kommission hat heute Vorschläge für eine radikale Ausweitung der Rauchverbotsregeln in den Mitgliedstaaten vorgestellt. Tabakrauchen soll künftig auch an vielen Orten im Freien inklusive der Außenbereiche der Gastronomie untersagt werden und die Verbote auch den Gebrauch von E-Zigaretten und Tabakerhitzern umfassen. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) kritisiert die erneute Einmischung der EU in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Pläne der Kommission seien eine Abkehr vom eigentlichen Nichtraucherschutz mit der vorrangigen Zielsetzung, eine weitere Ausgrenzung von Rauchern zu erreichen. Zudem sende die undifferenzierte Einbeziehung von schadstoffarmen Alternativprodukten in die Rauchverbote ein fatales Signal, das den Umstieg auf potenziell weniger schädliche E-Zigaretten und Tabakerhitzer behindere.
„Das Warnsignal der Europawahl ist bei der EU-Kommission offenbar wirkungslos verhallt,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen übergriffigen und dirigistischen Plänen Einhalt zu gebieten.“ Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. In Deutschland haben sich die bestehenden Regelungen auf Bundes- und Länderebene bewährt und zur Befriedung einer erhitzten gesellschaftlichen Debatte geführt. Für weitergehende Verbote, wie sie die Kommission vorschlägt, fehlt in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung in der Bevölkerung. So scheiterte bereits 2023 eine Europäische Bürgerinitiative, die eine Ausweitung von rauch- und dampffreien Außenbereichen forderte und von rund vierzig europäischen Gesundheits-NGOs angeführt wurde, am erforderlichen EU-Quorum von einer Million Unterschriften. Nur 22.000 Bürgerinnen und Bürger sammelten sich innerhalb eines Jahres hinter den radikalen Plänen, die nun dennoch in der Vorlage der EU-Kommission aufgegriffen wurden.
„Was die EU-Kommission vorschlägt, ist ein Paradigmenwechsel: der Schutz von Nichtrauchern steht nicht länger im Mittelpunkt. Hier geht es um die Bevormundung von Rauchern und ihre Verdrängung aus dem öffentlichen Raum,“ kritisierte Jan Mücke den Entwurf der Brüsseler Behörde. Die EU-Kommission habe nicht einmal untersucht, ob es an den betroffenen Orten im Freien tatsächlich zu einer gesundheitlichen Gefährdung von Nichtrauchern komme. Außerhalb von geschlossenen Räumen wird Tabakrauch in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar. Eine Gefährdung Umstehender kann ausgeschlossen werden.
Mit der zusätzlich vorgesehenen Übertragung der Rauchverbote auf den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern verunsichere die Kommission zudem viele Millionen Raucher in der EU, die über einen Umstieg auf diese neuartigen Erzeugnisse nachdenken und damit ihre gesundheitlichen Risiken reduzieren könnten. „Die Kommission behandelt vorsätzlich ungleiches gleich. Der Umstieg auf schadstoffarme Alternativen wird nicht durch eine risikobasierte Regulierung unterstützt. Das ist Gesundheitspolitik von vorgestern,“ erklärte Jan Mücke. Die EU-Kommission erteilt damit dem wissenschaftlich anerkannten Ansatz der „Tobacco Harm Reduction“ eine Absage, ohne belastbare Studien für eine Gefährdung Umstehender durch die Emissionen neuartiger Produkte vorlegen zu können. Beim Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern verbrennt kein Tabak, gesundheitsgefährdende Verbrennungsstoffe werden vermieden. Die englische Gesundheitsbehörde PHE konnte „keine Gesundheitsrisiken“ durch E-Zigaretten-Dampf für Umstehende identifizieren. Dampfprodukte unterliegen in England nicht den gesetzlichen Vorgaben zum Nichtraucherschutz, ihre Verwendung in geschlossenen Räumen wird über das Hausrecht geregelt. Die Förderung der E-Zigarette durch die Gesundheitspolitik hat in England zu einem deutlichen Rückgang der Raucherzahlen beigetragen.
Der heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf zur Überarbeitung der „Ratsempfehlung für rauchfreie Umgebungen“ sieht eine Ausweitung der Rauchverbotszonen auf Orte im Freien vor wie z.B. Außenbereiche der Gastronomie, Haltestellen oder Schwimmbäder. Zudem soll das Rauchverbot auch für den Gebrauch von E-Zigaretten und Tabakerhitzern gelten. Mit der Vorlage der Kommission werden sich die Regierungen der Mitgliedstaaten voraussichtlich am 3. Dezember befassen. Eine Beteiligung des Europäischen Parlaments ist nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Ratsempfehlungen ist für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich.
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Pressemitteilung vom 31.05.2024
Drogenaffinitätsbericht der BZgA bestätigt weiterhin rückläufige Raucherzahlen in Deutschland
(Berlin, 31.05.2024) Die Raucherzahlen für Minderjährige liegen in Deutschland weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Einen unverändert rückläufigen Trend belegt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit neuen repräsentativen Studienergebnisse zur Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik.
Nach den Zahlen der BZgA rauchten im vergangenen Jahr 7,2 Prozent der männlichen und 6,4 Prozent der weiblichen Befragten im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Raucherprävalenz bei Minderjährigen stagniert damit auf dem Niveau von 2019 vor der Coronapandemie. Zugleich haben mehr als acht von zehn Jugendlichen noch nie in ihrem Leben Tabak geraucht. In der Erhebung der BZgA wurden 7.001 Jugendliche und junge Erwachsene befragt.
Den in der Studie ermittelten Anstieg der Verwendung von E-Zigaretten unter Minderjährigen nahm BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke zum Anlass, Forderungen nach einer konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Jugendschutzvorgaben zu wiederholen: „Tabak und E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Die Einhaltung des Abgabeverbots an Minderjährige im Handel muss strikt durchgesetzt werden.“ Dafür brauche es mehr Kontrollen der Ordnungsbehörden, mehr verdeckte Testkäufe und im Falle von Verstößen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Der BVTE empfiehlt die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben könne, wenn Händler Produkte ohne Jugendfreigabe an Minderjährige verkaufen.
Der aktuelle Drogenaffinitätsbericht der BZgA widerlegt die alarmistischen Zahlen zum jugendlichen Rauchverhalten der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA-Studie), die Auslöser für politische Forderungen nach einer noch strengeren Regulierung von Tabakprodukten waren. Die DEBRA-Studie hatte für 2022 nahezu eine Verdoppelung der Raucherprävalenz bei Jugendlichen auf 15,9 Prozent gemeldet. 2023 rauchten angeblich 14,9 Prozent der 14- bis 17-jährigen. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) sieht sich in seiner Kritik an der DEBRA-Studie und ihren methodischen Schwächen bestätigt. DEBRA erhebt im Jahresverlauf nur von 300 Minderjährigen Daten zum Nikotin- und Tabakkonsum. Die Stichprobe der BZgA ist dagegen wesentlich größer und aussagekräftiger.
„Die DEBRA-Daten sind für eine politische Instrumentalisierung und die Rufe nach noch mehr Verboten und Bevormundung erwachsener Raucherinnen und Raucher ungeeignet. Die Ergebnisse der BZgA zeigen deutlich, dass der Trend zum Nichtrauchen bei Jugendlichen ungebrochen ist“, erklärte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.
Pressemitteilung vom 23.05.2024
BVTE fordert zum Weltnichtrauchertag erneut bundesweites Meldeportal für Jugendschutzverstöße und illegale Produkte
„Effektiven Kinder- und Jugendschutz durch hohe Bußgelder und strikte Einhaltung des Abgabeverbots durchsetzen!“
(Berlin, 23. Mai 2024) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat anlässlich des Weltnichtrauchertages (31. Mai) erneut die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Tabakerzeugnisgesetz gefordert. Gegenwärtig ist die Marktüberwachung auf über 400 Behörden deutschlandweit verteilt. Oftmals werden Verstöße nicht erkannt, nur wenige Behörden vollziehen Testkäufe mit Minderjährigen.
„Wir erleben leider gerade in einigen größeren Städten ein Staatsversagen. So gelangen insbesondere E-Zigaretten immer wieder in die Hände von Minderjährigen,“ sagte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke in Berlin. E-Zigaretten – egal ob nikotinhaltig oder nikotinfrei – dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Zudem sind diese Produkte, die häufig aus dem Ausland stammen, oftmals nicht einmal mit einer Umverpackung mit Steuerbanderole versehen, haben zu hohe Nikotingehalte oder entsprechen wegen des Verstoßes gegen Kennzeichnungs- und Beipackzettelpflichten nicht den deutschen Produktregulierungsvorschriften.
„Um es klar zu sagen: Kinder und Jugendliche sollen und dürfen nicht rauchen oder dampfen! Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Einhaltung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten im Handel, dass vor allem mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro durchgesetzt werden muss,“ forderte Mücke. Nur in wenigen Fällen werden Verstöße mit hohen Bußgeldern belegt. Verdeckte Testkäufe sind bei vielen Ordnungs- und Überwachungsbehörden noch viel zu selten. Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern und für eine effektive Rechtsdurchsetzung zu sorgen, schlägt der BVTE daher erneut ein bundesweites Meldeportal für Verstöße gegen die Vorschriften vor. Jedermann soll den zuständigen Behörden damit, auf Wunsch auch anonym, einen Hinweis geben können, wenn ein Händler an Minderjährige oder nicht verkehrsfähige Produkte verkauft. Außerdem sollte in der behördlichen Praxis der Bußgeldrahmen von 50.000 Euro öfter ausgeschöpft werden. Gewinne aus dem Verkauf an Minderjährige und von illegalen Produkten müssen abgeschöpft werden.
„Einzelne schwarze Schafe bringen die ganze Branche und den Handel mit ihrem verantwortungslosen Tun in Verruf. Dem muss der Staat endlich aktiv entgegentreten,“ forderte der BVTE. Der Branchenverband engagiert sich selbst seit Jahren für den Kinder- und Jugendschutz. Über eine Million Aufkleber „Stopp! Tabak, E-Zigaretten erst ab 18!“ für die Kassenzone und den Eingangsbereich der Verkaufsstellen sind bisher vom BVTE versandt worden. Außerdem können Beschäftigte des Handels über das preisgekrönte Online-Learning-Tool www.jugendschutz-handel.de einen zertifizierten Lehrgang absolvieren.
Pressemitteilung vom 26.01.2024
Absatz Tabakwaren in Deutschland geht weiter zurück, kein Anstieg der Raucherquote
Der Zigarettenabsatz ist 2023 auf 64 Mrd. Stück gesunken. Das waren 2,7% weniger als im Vorjahr, als noch 65,8 Mrd. Zigaretten versteuert wurden. Dies geht aus den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Bezug von Steuerzeichen für Tabakprodukte und Substitute für Tabakwaren hervor.
„Bei den Tabakwaren sind Zigaretten nach wie das beliebteste Produkt, jedoch geht der Zigarettenkonsum seit Jahren kontinuierlich zurück“, so Jan Mücke, Hautgeschäftsführer im BVTE. Im Trend der letzten Jahre waren dies ein bis drei Prozent. 2022 war der Absatz um 8,3% zurückgegangen. 2022 gab es eine Tabaksteuererhöhung auf alle Tabakwaren, jedoch hat die Energiekrise durch den Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen erhöhten Lebenshaltungskosten den Konsum von Tabakwaren zusätzlich einbrechen lassen. Auch 2023 sind die Preise weiterhin stark angestiegen und belasten die Verbraucher. Hinzu kommt, dass die Tabaksteuer im letzten Jahr für Tabakwaren erneut angehoben wurde.
Auch bei anderen klassischen Tabakprodukten ist der Absatz gesunken. Feinschnitt zum Selberdrehen oder Stopfen verzeichnete beim Steuerzeichenbezug ein Minus von 6,0%. 2023 wurden insgesamt 23.581 Tonnen versteuert, 2022 waren es noch 25.080 Tonnen gewesen. Der Feinschnittkonsum war in der Lockdown-Phase während der Corona-Pandemie angestiegen, weil durch den eingeschränkten Reiseverkehr keine preiswerteren Zigaretten im Ausland zu kaufen waren.
Bei Zigarren/Zigarillos ging der Absatz mit 2,3 Mrd. Stück um 9,7% zurück. 2022 wurden noch 2,5 Mrd. Stück versteuert. Pfeifentabak ist mit 398 Tonnen ein Nischenprodukt. Wasserpfeifentabak konnte nur 728 Tonnen verzeichnen, da Shisha-Tabak fast so hoch wie Zigaretten besteuert wird und seit Mitte 2022 in Deutschland nur noch in 25 g Packungen angeboten werden darf. Als Folge hiervon scheint ein zunehmender Anteil der Nachfrage vom Schwarzmarkt bedient zu werden.
Der kontinuierliche Rückgang beim Bezug von Steuerzeichen für Tabakwaren widerlegt Annahmen zu einem Anstieg der Raucherquote. Die Deutsche Befragung zum Rauchverhalten (Debra) hatte ermittelt, dass der Anteil der Raucher seit Corona auf über 30% angewachsen ist. „Die Debra-Studie weist methodische Schwächen auf. Wäre der Raucheranteil so hoch, dann müsste auch die Absatzmenge gestiegen sein. Das ist nicht der Fall“, stellte Jan Mücke fest. Die Zahl der Raucher gehe seit Jahren zurück. Nach einem jüngst erschienenen WHO-Bericht zu weltweiten Raucherprävalenzen rauchen in Deutschland aktuell 18,8% der Bevölkerung ab 15 Jahren.
Der Rückgang beim versteuerten Tabakabsatz wird auch nicht durch legal oder illegal aus dem Ausland eingeführte Zigaretten kompensiert. Nach den vom Marktforschungsinstitut IPSOS erhobenen Abfalluntersuchungen in Müllanlagen und auf der Straße beträgt der Anteil der Zigarettenschachteln, die keine deutsche Steuerbanderole aufweisen und hier konsumiert wurden, 18,7%. Der Anteil liegt damit leicht unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019 (19,1%). Dies ist ein weiteres Indiz, dass nicht von einem überproportional gestiegenen Raucheranteil seit Corona ausgegangen werden kann.
Seit Juli 2022 werden nikotinhaltige und nikotinfreie Liquids für E-Zigaretten, sogenannte Substitute für Tabakwaren, in Deutschland erstmals mit 0,16 Euro/ml versteuert. 2023 wurden für 1241 Tsd. Liter Steuerzeichen bezogen und damit 201 Mio. Euro an Tabaksteuer eingenommen. 2024 ist die Steuer für Liquids erneut angestiegen auf 0,20 Euro/ml und wird bis 2026 weiter angehoben auf 0,32 Euro/ml.
Bei den Tabakprodukten stehen 2024 keine Steuererhöhungen an. Weitere Schritte sind für 2025 und 2026 vorgesehen. Die Gesamt-Tabaksteuereinnahmen für klassische Tabakprodukte und E-Zigaretten entwickelten sich 2023 besser als 2022 und liegen mit insgesamt 14,7 Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 14,2 Mrd. Euro. „Damit zeigt sich, dass sich mit moderaten Steuererhöhungen in einem schrumpfenden Markt Mehreinnahmen erzielen lassen“, findet Jan Mücke. Die bisher höchsten Tabaksteuereinahmen gab es 2015 mit 14,9 Mrd. Euro. Die meisten Einnahmen wurde 2023 mit 12 Mrd. Euro durch die Zigarette realisiert. Für erhitzten Tabak weist das Statistische Bundesamt wegen des Datenschutzes keine Zahlen auf, da auf dem deutschen Markt zurzeit nur zwei Anbieter Tabaksticks anbieten.
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