Littering

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Littering

Abfälle in der Umwelt sind ein globales Problem. Das sogenannte Littering geschieht oft aus Gedankenlosigkeit und mangelndem Verantwortungsbewusstsein oder aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten. Neben Fast-Food-Verpackungen, Kaugummis oder Sperrmüll verschmutzen vielerorts auch Zigarettenabfälle die Umwelt, denn nicht alle Raucher entsorgen ihre Zigarettenabfälle unterwegs ordentlich in Abfalleimern. Dabei ist vielen Raucherinnen und Rauchern gar nicht bewusst, dass sie damit in der Summe betrachtet die Umwelt belasten und eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Aktuell: Einwegkunststofffonds

Einwegkunststofffonds

Um der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik Einhalt zu gebieten, wurde auf EU-Ebene 2018 eine europäische Strategie zur Reduzierung von Kunststoffabfällen entwickelt und in der EU-Richtlinie zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik festgelegt.

Die gesetzliche Verankerung in Deutschland wurde über entsprechende Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz ( KrWG) getroffen und im sogenannten Einwegkunststofffondsgesetz ( EWKFondsG) am 15. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Seitdem übernehmen Hersteller von Einwegplastikprodukten, dazu zählen auch Zigarettenfilter, mehr Verantwortung für alle im öffentlichen Raum entsorgten Abfälle. Politisch sollte das Problem von Littering somit gelöst werden, indem man den Herstellern einseitig gesetzlich verpflichtend die Verantwortung auferlegt hat und die Konsumenten aus ihrer Pflicht zur korrekten Abfallentsorgung entlässt.

Die Hersteller von Zigarettenfiltern sollen für alle im öffentlichen Raum entsorgten Zigarettenkippen anteilig die Kosten für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung übernehmen. Die Tabakwirtschaft übernimmt dabei den "Löwenanteil" und beteiligte sich im ersten Jahr mit mehr als 160 Mio. Euro jährlich an den öffentlichen Reinigungskosten in Deutschland.

Die Bilanz des ersten Fonds-Jahres

fällt ernüchternd aus. Aus den gemeldeten Produktmengen lässt sich ableiten, dass im ersten EWK-Fonds-Jahr für 2024 nur rund 248 Mio. Euro eingenommen wurden – statt der prognostizierten 436 Mio. Euro. Hinzu kommt: die Auszahlung der Fondsmittel verzögert sich um ein Jahr, weil sich 2025 nur wenige Kommunen beim Fonds registriert haben und ihre Reinigungsleistungen melden konnten.

Der aktuelle Stand beim EWK-Fonds wirft insgesamt nach wie vor ein kritisches Schlaglicht auf die Datengrundlage und die Ausgestaltung des Fonds:

Sind die Grundannahmen zu Produktmengen und Herstellerzahlen realistisch?
Bereits bei Festlegung der EWK-Abgabe war die vom Umweltbundesamt (UBA) angenommene Zahl der verpflichteten Hersteller sehr hoch und aus Sicht der Herstellerverbände mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Auch die prognostizierten Produktmengen erscheinen im Rückblick teilweise deutlich zu hoch angesetzt. Gleichzeitig stützen sich alle Berechnungen überwiegend auf Daten aus dem Jahr 2020 und bilden aktuelle Marktveränderungen, Substitutionen und Innovationen nur unzureichend ab.

Zu wenig Klarheit bei der Einstufung als zahlungspflichtiges To-Go-Produkt?
In den letzten Jahren haben viele Hersteller eine Einordnung ihrer Produkte beim UBA beantragt: Zentrale Frage: „Ist mein Produkt ein To-Go-Produkt und muss ich die EWK-Abgabe zahlen?“ Viele dieser Anträge laufen noch und das UBA benötigt zum Teil unverhältnismäßig lange Zeit für eine Entscheidung. Es zeigt sich aber, das UBA nutzt seinen Interpretationsspielraum und stuft eine Vielzahl an Produkten aus dem Supermarkt als zahlungspflichtig ein. Besonders bekannt ist die Einstufung eines 750-Gramm-Christstollens als litteringanfälliges To-Go-Produkt – die wegen einer Protestwelle des Bäckerhandwerks inzwischen wieder zurückgenommen wurde. Gegen einige Entscheidungen des UBA haben Hersteller Widerspruch eingelegt, aber insgesamt führt die Situation in der Wirtschaft zu erheblicher Verunsicherung.

Gibt es viele Trittbrettfahrer – also nicht registrierte Hersteller?
Die Zahlen des EWK-Fonds auf der DIVID-Plattform beruhen auf den Angaben der teilnehmenden und regelkonform handelnden Unternehmen. Trittbrettfahrer – also nicht registrierte Hersteller und Produktmengen – führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Zahl der Trittbrettfahrer ist unbekannt. Das UBA verfügt nur über begrenzte Ressourcen zur Überprüfung und Kontrolle und setzt weitgehend auf Marktteilnehmerkontrolle. Gleichzeitig bietet das DIVID-System selbst bislang kaum praktikable Möglichkeiten zur Recherche und Überprüfung.

Ist der bürokratische Aufwand für kleine Hersteller zu hoch?
Für viele kleinere Hersteller erweist sich das System insgesamt als zu bürokratisch und finanziell belastend, z.B. durch eine verpflichtende Prüfung ihrer Meldung durch einen Wirtschaftsprüfer bereits ab kleinen Marktmengen von 100kg pro Jahr. im Einzelfall kann das zu zusätzlichen Prüfungskosten führen, die höher sind als die EWK-Abgabe.

Wie repräsentativ ist insgesamt die Datengrundlage für die EWK-Abgabe?
Die erheblichen Abweichungen bei den gemeldeten Produktmengen gegenüber der Prognose werfen grundlegende Zweifel an der Datenbasis bei der Berechnung der EWK-Abgabe auf.
Es gibt keine bundesweit repräsentative Datengrundlage für die zugrunde gelegten Reinigungskosten der Kommunen. Kommunen erfassen und verbuchen Reinigungs- und Entsorgungskosten sowie Abfallmengen sehr unterschiedlich. Dies zeigt sich auch daran, dass bislang nur sehr wenige Kommunen in der Lage sind, sich auf der DIVID-Plattform zu registrieren und ihre Reinigungsleistungen zu melden.
Die herangezogenen Abfallanalysen beruhen überwiegend auf Erhebungen in Großstädten, während ländliche Kommunen und kleinere Städte kaum berücksichtigt wurden. Gleichzeitig wurde versucht, einen erhöhten Reinigungsaufwand über Abfallstückzahlen abzubilden, obwohl hierfür weder eine einheitliche Methodik noch konsistente Daten existieren.

Soll die Beteiligung an den Reinigungskosten anders organisiert werden?
Die Hersteller hatten ursprünglich vorgeschlagen, die Kostenbeteiligung in einer schlanken Struktur unter dem Dach der ZSVR eigenverantwortlich zu organisieren – und damit die sogenannte Herstellerverantwortung wörtlich umzusetzen. Der Gesetzgeber entschied sich jedoch für eine Organisation über das Umweltbundesamt und richtete hierfür extra einen eigenen Aufbaustab ein – mit begrenzten Ressourcen. Gleichzeitig wirft die Umsetzung auch finanzverfassungsrechtliche Fragen auf, die aktuell vom Bundesverfassungsgericht auf Rechtmäßigkeit geprüft wird.

Das erste EWK-Fondsjahr zeigt damit deutlich:
Der Einwegkunststofffonds ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung übermäßig komplex, bürokratisch und stützt sich auf nicht ausreichend belastbare Annahmen. Die Hersteller sprechen sich daher für eine umfassende Überprüfung und Vereinfachung aus – bei den Datengrundlagen, der Organisation und beim Geltungsbereich – eine Anpassung an die realen Strukturen des Marktes und der Kommunen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Fonds weder effizient wirkt noch seiner eigentlichen Aufgabe gerecht wird.

 

Kritik an Kostenumlage und Klageverfahren

Eine Umlage schützt keinesfalls unsere Umwelt. Eine reine Umverteilung der Reinigungskosten allein löst das Problem „Littering“ nicht.

Es bleibt festzuhalten, dass nicht Hersteller, sondern Konsumenten ihre Abfälle achtlos wegwerfen. Aus Sicht des BVTE lässt sich das Problem nicht einseitig, sondern nur im Zusammenspiel mit verschiedenen Akteuren und vielfältigsten Maßnahmen lösen, und auch nur mit einem veränderten Verbraucherverhalten. Die meisten Zigarettenabfälle landen vorwiegend aus Gedankenlosigkeit in der Umwelt. Die Verbrauchersensibilisierung für mehr Achtsamkeit für eine saubere Umwelt ist daher weiterhin ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Verbandsarbeit. Zur BVTE-Umweltkampagne

Seitens der Tabakbranche gibt es seit Beginn massive Kritik an der Organisation der Kostenumlage und der Berechnung der Kosten. Bereits im Mai 2024 hatten mehrere Unternehmen beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen das Einwegkunststofffondsgesetz eingereicht.

Alle BVTE-Mitglieder bekennen sich ausdrücklich zu ihrer Produktverantwortung und tragen bereits aktiv zu Zielen der Abfallvermeidung und der Kreislaufwirtschaft bei. Im Interesse der Unternehmen hat sich der BVTE gemeinsam mit anderen Verbänden immer für eine möglichst kosteneffiziente, transparente und unbürokratische Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung eingesetzt. Das Einwegkunststofffondsgesetz wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Hinzu kommen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Anforderungen des deutschen Finanzverfassungsrechts. Alle Fragen soll das Bundesverfassungsgericht klären.

Einwegkunststoffkommission

Beim Umweltbundesamt (UBA) wurde die sogenannte Einwegkunststoffkommission (EWK) gegründet, die im September 2023 erstmals in Berlin getagt hat. Die Kommission berät das UBA und gibt Empfehlungen im Rahmen der Überprüfung und Anpassung der Abgabesätze gemäß Verordnung sowie bei der Konzeption neuer Studien ab.

In der EWK sind sechs Industrieverbände für die Hersteller vertreten, darunter der BVTE stellvertretend für die gesamte Tabak- und Nikotinwirtschaft. Weiter gehören der EWK an: die kommunale Entsorgungswirtschaft (Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), der Deutsche Naturschutzring (DNR) e.V. sowie für die Verbraucherschutzverbände die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Weitere Informationen zur EWK können HIER nachgelesen werden.

Studien zum Littering

Im Vorfeld der Umsetzung der EU-Richtlinie fanden Littering-Studien zu den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum Berücksichtigung. Bei der im August ´21 durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und VKU-Präsident und Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) vorgestellten Littering-Studie gab es massive Kritik. So hat u.a. der Deutsche Zigarettenverband als Mitglied des BVTE diese als nicht nachvollziehbar kritisiert. Die Studie war und ist nach Auffassung des Zigarettenherstellerverbandes ungeeignet, um auf sie politisch weitreichende Entscheidungen zu gründen. HIER ist die ausführliche Pressemitteilung zu finden.

Die Ingenieurgesellschaft pbo hatte ´21 ermittelt, welche Mengen an Zigarettenabfällen in den verschiedenen Abfallsystemen tatsächlich zu finden sind. Demnach wurden zum Untersuchungszeitpunkt mehr als die Hälfte der in Deutschland konsumierten Zigaretten ordnungsgemäß im Hausmüll entsorgt. Im öffentlichen Abfall machten Zigarettenabfälle beim Gewicht im Mittel 0,56 Prozent der Gesamtmenge aus.
Die vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) beauftragte Studie ermittelte einen etwas höheren Anteil von etwa 1,3 Prozent Zigarettenabfällen im öffentlichen Abfall.

Beide Studien stellten eine wichtige Datengrundlage für die Kostenkalkulation der künftigen Abgabebeträge für die Hersteller dar. Während die Ergebnisse bei den ermittelten Abfallmengen noch relativ nah beieinander liegen, sieht dies bei den Kosten anders aus. Laut pbo-Studie lässt sich selbst bei sehr hoch veranschlagten Stadtreinigungskosten von jährlich 38,80 Euro pro Einwohner maximal eine Beteiligung von etwa 24 Mio. Euro pro Jahr für die Hersteller von Tabakprodukten an der Stadtreinigung berechnen. Dagegen erwartet der VKU eine unverhältnismäßig hohe jährliche Kostenbeteiligung von 225 Mio. Euro. Diese sehr unterschiedlichen Resultate zeigen, dass bei den zukünftigen Kostenfestlegungen besonderer Wert auf einen transparenten Prozess mit nachvollziehbaren Leistungen für alle Beteiligten gelegt werden muss.

Die pbo-Studie finden Sie HIER. Ein Vergleich beider Studien zeigt HIER die Unterschiede.


Filter

Der Filter ist ein wichtiger Bestandteil von Tabakprodukten, der toxische Substanzen des Tabakrauches herausfiltert und notwendig ist, um die gesetzlich zulässigen Höchstwerte an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid im Rauch einzuhalten. Die aktuell verwendeten Filter bestehen aus dem Biokunststoff Celluloseacetat. Dieses Material ist zwar vollständig biologisch abbaubar, allerdings sehr langsam – je nach Umweltbedingungen dauert dies zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren. Zum Vergleich: petrochemisch hergestellte Kunststoffprodukte, wie z.B. Plastikflaschen, benötigen bis zu 400 Jahre, bis sie sich zersetzen.

Umweltkampagne

Umweltkampagne "Achte auf die Umwelt"

Auf der gleichlautenden Kampagnenseite sind ausführliche Informationen zu den Ursachen und Folgen von Littering, Maßnahmen zum Umweltschutz und dem Aufbau und der Entsorgung von Zigarettenfiltern und E-Zigaretten zu finden. Seit Beginn der BVTE-Umweltkampagne im Jahr 2020 konnten bundesweit dank der zahlreichen oftmals ehrenamtlichen Unterstützer insgesamt knapp eine Million Taschenaschenbecher, über 100.000 Flyer und mehr als 1.500 Plakate kostenfrei verteilt werden.
Das ist ein großartiger Erfolg! Wir danken allen engagierten Umweltschützern -Privatpersonen, Cleanup-Initiativen, Städten und Kommunen- für die rege Beteiligung für eine saubere Umwelt.

Abfall in der Umwelt betrifft die ganze Gesellschaft. Dabei stecken hinter achtlosem Wegwerfen oft nur Gedankenlosigkeit, fehlendes Bewusstsein für die dadurch verursachte Umweltverschmutzung und begangene Ordnungswidrigkeit, oder schlicht fehlende Entsorgungsmöglichkeiten. Eine einzelne weggeworfene Zigarette mag unbedeutend erscheinen, aber in der Summe gehören Zigarettenabfälle zu den am häufigsten weggeworfenen Gegenständen der Welt – und werden zu einem Problem.

Mit der Kampagne "Achte auf die Umwelt" will der BVTE zur Verbrauchersensibilisierung beitragen. Denn es ist alles andere als souverän, Zigarettenabfälle und Müll einfach irgendwo in die Umwelt zu werfen. Abfälle sollten verantwortungsvoll in einem Mülleimer oder Taschenaschenbecher entsorgt werden.

Alle E-Zigaretten oder Caps/Pods gehören nicht in den Hausmüll, sondern sie sollten als Elektromüll im Wertstoffhoff entsorgt bzw. im Fachhandel oder beim Hersteller direkt zurückgegeben werden. In der Regel sind Akkus, Batterien oder sonstige Bauteile, die schädliche Substanzen enthalten, gekennzeichnet. Das Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne findet man auf den Geräten selbst oder auf deren Verpackung. Leere Liquid Bottles dürfen in den Hausmüll, sie gehören ohne Totenkopf gekennzeichnet in die Gelbe Tonne bzw. mit Totenkopf gekennzeichnet in den Restmüll.

Rechtliches

Unter Regulierung finden Sie alle rechtlichen Dokumente.