Tabaksteuer
ist eine Verbrauchsteuer, die von der Zollverwaltung erhoben wird und in den Bundeshaushalt fließt.
Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die ertragreichste Verbrauchsteuer.
Das Tabaksteuermodell kam erstmals im Zeitraum 2011 bis 2015 zum Tragen. Es sah eine jährliche moderate Erhöhung der Tabaksteuer auf Zigaretten und Feinschnitt vor. Dieses Modell wurde im Tabaksteuermodernisierungsgesetz geregelt. Binnen fünf Jahren wurde ab dem Jahr 2022 in vier Stufen die Tabaksteuer moderat und für alle Seiten planbar angepasst.
Die wichtigsten Änderungen ab 2022
- Das aktuelle Tabaksteuermodell* wurde ab dem 1. Januar 2022 mit einer 4-stufigen Steuererhöhung über 5 Jahre von 2022 – 2026 fortgeschrieben.
- Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos und klassischer Pfeifentabak wurden mit gerade noch moderaten Steuererhöhungen belegt, die sich an der Obergrenze der steuerlichen Belastbarkeit bewegen.
- Wasserpfeifentabak wird seit dem 1. Januar 2022 in Höhe der Zigarettensteuer belastet.
- Für Tabakerhitzer wurde ab dem 1. Januar 2022 eine Zusatzsteuer eingeführt, so dass die Steuer für diese Produkte 80% der Steuerbelastung der Zigarette entspricht.
- Substanzen, z. B. Liquids, zur Verwendung in E-Zigaretten (sogenannte Substitute für Tabakwaren) wurden seit dem 1. Juli 2022 der Tabaksteuer unterworfen. Bisher musste nur die Umsatzsteuer entrichtet werden. Versteuert werden alle Verbrauchstoffe, die zum Dampfen zweckbestimmt sind: Basen (Propylenglykol, Glycerin), Nikotin und Aromastoffe.
- Eine differenzierte Besteuerung von neuartigen Produkten (E-Zigaretten, Tabakerhitzer) unter dem Aspekt von Harm Reduction wurde nicht berücksichtigt. Diese Produkte werden relativ hoch besteuert.
- Entgegen der bisherigen Regelungen zu moderaten Tabaksteuererhöhungen wurde im Oktober 2026 durch den Bundestag eine Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen, die bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Ausführliche Informationen dazu folgen. Der BVTE hatte sich während des äußerst kurzen Gesetzgebungsverfahrens mit der Kampagne
"Tabaksteuer mit Augenmaß" für eine realistischere Finanzpolitik eingesetzt und gemeinsam mit Dritten auf die Probleme einer überhöhten Tabaksteuer aufmerksam gemacht. Mehr dazu auch unter
Presse.
Weiterführende
Informationen
- BMF-Monatsberichte
- Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes v. 16.10.2026
- BT Drs. 19/30490 Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschuss vom 09.06.2021
-
BMF-Monatsbericht Juli 2021 zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz 2021
-
Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts. BGBl I, Fassung vom 17. 08.2021, S. 3411
- Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vom 23. Oktober 2020
- Ergebnis 161. Sitzung AK "Steuerschätzungen" vom 9. bis 11.11.2021
- Bundeszollverwaltung: Verkündung TabStModG vom 18.10.2021
Welche Produkte werden besteuert?
Tabaksteuer wird auf folgende Produkte mit unterschiedlichen Tabaksteuersätzen erhoben:
- Zigaretten
- Zigarren und Zigarillos
- Feinschnitt
- E-Zigaretten (seit dem 01.07.2022)
- Substanzen, z. B. Liquids, zur Verwendung in E-Zigaretten (sogenannte Substitute für Tabakwaren) werden seit dem 01.07.2022 der Tabaksteuer unterworfen. Bisher musste nur die Umsatzsteuer entrichtet werden. Versteuert werden alle Verbrauchstoffe, die zum Dampfen zweckbestimmt sind: Basen (Propylenglykol, Glycerin), Nikotin, Aromastoffe
- Pfeifentabak
- Darunter klassischer Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak und Tabakerhitzer - auch Heat not Burn Produkte genannt.
Noch wird keine Tabaksteuer auf kleine Nischenprodukte wie z.B. Schnupf- oder Kautabak erhoben.
Welche Produkte werden wie besteuert?
Die Tabaksteuersätze je Produktkategorien für die Jahre 2022 - 2026:
Zigaretten
Feinschnitt
Zigarren und Zigarillos
Pfeifentabak
Wasserpfeifentabak
unterliegt dem Steuertarif für Pfeifentabak, wird jedoch einer zusätzlichen Besteuerung unterworfen. Die zusätzliche Besteuerung soll dem Jugend- und Gesundheitsschutz dienen. Als Wasserpfeifentabak gelten auch Erzeugnisse, die keinen Tabak enthalten, z.B. Dampfsteine, Rauchpasten. Auch für diese Ersatzprodukte gilt der Zusatzsteuertarif lt. Zollverwaltung.
Erhitzter Tabak (Heat-not-Burn-Produkte)
unterliegt dem Steuertarif für Pfeifentabak, wird jedoch einer zusätzlichen Besteuerung unterworfen. Die Zusatzsteuer beträgt 80% der Zigarettensteuer abzüglich der Pfeifentabaksteuer. In der Gesetzesvorlage für die Erhöhung wird dies damit begründet, dass diese Produkte im Rahmen bestehender Nikotinabhängigkeit konsumiert werden und Zigaretten substituieren.
E-Zigaretten
E-Zigaretten werden als Substitutionsprodukte für Tabakwaren angesehen und sind deshalb ebenfalls mit einer Tabaksteuer belegt. Versteuert werden die flüssigen Substanzen mit Nikotin und ohne Nikotin. Nicht nur bereits fertig gemixte Liquids, auch Grundsubstanzen wie Basen: Propylenglycol (PG), Glycerin (VG) sowie Aromen unterliegen einem festen (spezifischen) Steuersatz.
Aktuelle Schätzung der jährlichen Tabaksteuereinnahmen 2022-2026
Im Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums vom Juli 2021 wurden insgesamt 14,5 Mrd. Euro an Mehreinnahmen durch die Umsetzung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes prognostiziert:
- Neuauflage des Tabaksteuermodells: insgesamt rund 10 Mrd. €
- Einführung einer zusätzlichen Besteuerung auf erhitzten Tabak: insgesamt rund 1,5 Mrd. €
- Einführung einer zusätzlichen Besteuerung auf Wasserpfeifentabak: insgesamt rund 2 Mrd. €
- Einführung der Besteuerung von Substituten zum Konsum in E-Zigaretten: insgesamt rund 1 Mrd. €
- Bei den E-Zigaretten wurden die erwarteten Mehreinnahmen im BMF-Monatsbericht um fast 1 Mrd. € nach unten korrigiert. In dem Änderungsantrag des Finanzausschusses (BT Drs. 19/30490) war noch ein Betrag von 1,947 Mrd. € angegeben. Da auf E-Zigaretten erstmals Steuer erhoben wird, dürfte das Konsumverhalten und damit das Steueraufkommen schwer einzuschätzen sein. Es ist mit Ausweichreaktionen zu rechnen.
Weniger Bürokratie, effizientere Verwaltungsprozesse und bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels
Der BVTE und der Deutsche Zigarettenverband (DZV) setzen sich seit Jahren für ein digitales Steuerzeichen ein. Bestehende digitale Infrastrukturen könnten dafür eine wichtige Grundlage bilden. Die Tabaksteuererhebung in Deutschland basiert noch immer auf physischen Steuerzeichen. Diese werden im Auftrag der Zollverwaltung von der Bundesdruckerei GmbH als Sicherheitsdokumente hergestellt und über das Hauptzollamt Bielefeld verwaltet und ausgegeben. Ihr Bezug ist unmittelbar mit der Steueranmeldung verbunden. Auf den Verpackungen dienen sie als sichtbarer Steuernachweis, dem Schutz vor Fälschungen und als Erstöffnungsschutz.
Hoher Verwaltungs- und Logistikaufwand durch physische Steuerzeichen
Physische Steuerzeichen müssen bestellt, hergestellt, transportiert, versichert, gelagert, inventarisiert und verwaltet werden. Hinzu kommen Bestellfristen, Bedarfsmeldungen, Bestandskontrollen sowie Verfahren zur Rückgabe oder Vernichtung nicht verwendeter Steuerzeichen.
Hersteller müssen ihren Bedarf frühzeitig prognostizieren und Steuerzeichen vorhalten, obwohl künftige Produktions- und Absatzmengen häufig noch nicht feststehen. Insbesondere Tarif- und Preisänderungen erfordern eine vorausschauende Planung und Bevorratung. Teilweise werden dafür eigene Außenlager unter steuerlicher Aufsicht betrieben. Die Folge sind zusätzliche Kosten, Kapitalbindung und eingeschränkte Flexibilität – Belastungen, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen treffen können.
Digitales Steuerzeichen schafft Chancen für Wirtschaft und Zoll
Ein digital gestütztes Steuerzeichensystem könnte steuerlich relevante Informationen elektronisch abbilden und Steueranmeldung, Steuernachweis und Kontrolle enger miteinander verknüpfen. Denkbar wäre eine Verbindung mit einer individuellen Produktkennung auf jeder Packung, über die relevante Daten digital hinterlegt und von den zuständigen Behörden überprüft werden können.
Dadurch könnten physische Prozesse und Medienbrüche reduziert sowie Transport-, Lager-, Versicherungs- und Verwaltungskosten gesenkt werden. Auch Risiken durch Verlust oder Diebstahl physischer Steuerzeichen und der Aufwand für Rückgabe und Vernichtung ließen sich verringern.
Für die Zollverwaltung könnte der digitale Zugriff auf steuerlich relevante Informationen die Überprüfung der ordnungsgemäßen Versteuerung erleichtern, Unregelmäßigkeiten schneller erkennbar machen und gezieltere Kontrollen ermöglichen. In Verbindung mit geeigneten Prüfmechanismen könnte dies auch die Bekämpfung des illegalen Tabakhandels unterstützen.
Vorhandene digitale Infrastruktur sinnvoll nutzen
Mit dem europäischen Track-and-Trace-System für Tabakprodukte besteht bereits eine digitale Infrastruktur, die individuelle Produktkennungen nutzt und Warenbewegungen dokumentiert. Die Bundesdruckerei GmbH ist als deutscher ID Issuer an diesem System beteiligt und verfügt über Erfahrung mit sicheren Identifikations- und Kennzeichnungslösungen.
Es sollte daher geprüft werden, wie diese Infrastruktur auch für steuerliche Zwecke genutzt werden kann. Eine Verknüpfung bestehender Identifikations- und Rückverfolgungsfunktionen mit steuerlich relevanten Informationen könnte Doppelstrukturen vermeiden und vorhandene technische Lösungen effizienter nutzen. Voraussetzung ist eine rechtssichere und technisch geeignete Ausgestaltung, die den Anforderungen der Steuerverwaltung und Produktkontrolle gerecht wird.
Konkreter Ansatz für Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung
Die Modernisierung des Steuerzeichens steht beispielhaft für die Aufgabe, historisch gewachsene Verwaltungsverfahren an die Möglichkeiten der Digitalisierung anzupassen. Ziel sollte eine vollständig elektronische Steuerabwicklung mit digitalen Schnittstellen zwischen Unternehmen und Zollverwaltung sein, die eine zuverlässige steuerliche Kontrolle gewährleistet und zugleich unnötige administrative und logistische Belastungen vermeidet.
Ein digitales Steuerzeichen bietet die Chance, vorhandene technische Möglichkeiten für eine moderne Steuerverwaltung zu nutzen, Unternehmen und Behörden von vermeidbarem Aufwand zu entlasten und die Kontrolle des Tabakmarktes zu verbessern.