Jugendschutz
Kinder- und Jugendschutz
Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen, vapen oder Nikotinbeutel nutzen. Der Kinder- und Jugendschutz hat für den BVTE, seine Mitgliedsunternehmen und -verbände oberste Priorität.
Neue Daten zum Rauch- und Nikotinkonsum: Faktencheck
Anlässlich des Weltnichtrauchertags 2026 haben das Statistische Bundesamt und das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) neue Daten zum Rauch- und Nikotinkonsum veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen vor allem eines: Die langfristigen Trends bleiben stabil und liefern keinen Anlass für neue Verbotsdebatten.
Raucherquote bleibt auf niedrigem Niveau
Laut
Mikrozensus 2025 rauchen 19,1 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren zumindest gelegentlich. Gegenüber 2021 hat sich die Raucherquote kaum verändert und liegt weiterhin deutlich unter dem Niveau von 2017.
Auch bei Jugendlichen ergibt sich kein eindeutiges Bild. Während bei den 15- bis 24-Jährigen ein leichter Anstieg ausgewiesen wird, ist der Raucheranteil unter Minderjährigen gegenüber 2021 gesunken. Von einer grundlegenden Trendwende kann daher keine Rede sein.
E-Zigaretten: Produktwechsel statt Konsumexplosion
Die
Drogenaffinitätsstudie des BIÖG verweist auf eine stärkere Nutzung von Mehrweg-E-Zigaretten. Aus Sicht des BVTE sprechen die Daten jedoch vor allem für eine Verlagerung von Einwegprodukten hin zu wiederaufladbaren Systemen. Die Gesamtnutzung von E-Zigaretten unter Minderjährigen hat sich dagegen nur geringfügig verändert.
Zudem weisen die Ergebnisse auf mögliche Veränderungen im Antwortverhalten hin. So bezeichnet sich ein Teil der Befragten als Raucher, obwohl nach eigenen Angaben keine Tabakzigaretten konsumiert wurden. Möglicherweise werden inzwischen auch E-Zigaretten oder andere Nikotinprodukte unter den Begriff „Rauchen“ gefasst.
Verbote sind keine Lösung
Vor diesem Hintergrund sind Forderungen nach weiteren Einschränkungen für E-Zigaretten oder Aromenverboten nicht nachvollziehbar. Die vorliegenden Daten belegen weder einen sprunghaften Anstieg des Nikotinkonsums noch die Notwendigkeit zusätzlicher Verbote.
Auch die Zahlen zu Nikotinbeuteln zeigen die Grenzen einer Verbotsstrategie: Obwohl diese Produkte in Deutschland nicht legal vermarktet werden dürfen, berichten 1,9 Prozent der 12- bis 17-Jährigen und 4,3 Prozent der 18- bis 25-Jährigen von einem Konsum innerhalb der vergangenen 30 Tage.
Statt neuer Verbote sollte der Fokus auf der konsequenten Durchsetzung bestehender Regeln liegen. Dazu gehört auch die Bekämpfung illegaler Angebote. Mit dem Meldeportal
vape-kontrolle.de unterstützt die Branche die Marktaufsicht und den Jugendschutz aktiv.
Fazit
Die neuen Daten zeichnen ein deutlich differenzierteres Bild, als es viele aktuelle Forderungen vermuten lassen. Statt Symbolpolitik braucht es eine faktenbasierte Regulierung, die wirksamen Jugendschutz mit einer sachlichen Bewertung der verschiedenen Produktkategorien verbindet.
Unterstützung des Handels
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV), Mitglied des BVTE, stellt dem Handel seit 2013 Jugendschutz-Aufkleber kostenlos zur Verfügung. Bis heute sind mehr als eine Million solcher „Stopp-Schilder“ im Handel verteilt worden. Mit der Anbringung der Aufkleber signalisiert der Händler sowohl seinen Kunden als auch der Öffentlichkeit, dass in seinem Geschäft der Jugendschutz strikt eingehalten wird. Mehr erfahren Sie
HIER.
Zusätzlich bietet der DZV das webbasierte
Schulungsprogramm „Jugendschutz im Handel“ an, das speziell auf die Bedürfnisse der Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel zugeschnitten ist. Das multimediale Lernprogramm vermittelt die rechtlichen Grundlagen und verfügt über Praxisbeispiele sowie Argumentationshilfen im Umgang mit jungen Kunden, die Tabakprodukte oder E-Zigaretten kaufen wollen.
Verantwortungsvolles Marketing
Die Hersteller von Tabakprodukten sind sich der besonderen Verantwortung bei der Vermarktung ihrer Produkte bewusst. Die Entscheidung für oder gegen den Tabakgenuss sollte ausschließlich von informierten Erwachsenen, die sich der gesundheitlichen Risiken bewusst sind, getroffen werden.
In Deutschland haben sich die Zigarettenhersteller bereits im Jahr 1966 einer freiwilligen Selbstbeschränkung hinsichtlich ihrer Werbung unterworfen und diese seitdem mehrfach ergänzt und weiterentwickelt.
Der vom Bundeskartellamt anerkannte
Werbekodex der Mitgliedsfirmen des Deutschen Zigarettenverbands (DZV) stellt mit einheitlichen Maßstäben sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht die Zielgruppe für Tabakwerbung und -marketing sein dürfen und dass die Risiken des Rauchens nicht verharmlost werden.
Werbe- und Marketingaktivitäten für E-Zigaretten unterliegen gerade in Hinblick auf die Sicherstellung hoher Jugendschutzstandards vergleichbaren Anforderungen. Die Mitgliedsunternehmen des BVTE arbeiten aus diesem Grund gegenwärtig an gemeinsamen Wettbewerbsregeln für die Vermarktung dieser Produkte.
Meldeportal vape-kontrolle.de: Illegale Vapes stoppen - Kinder und Jugendliche schützen
Illegale Einweg-E-Zigaretten und Tabakprodukte gelangen immer häufiger unkontrolliert in den Handel und werden oftmals an Minderjährige verkauft – trotz klarer gesetzlicher Verbote. Gleichzeitig verursachen sie erhebliche Schäden für die Gesellschaft.
Um dem entgegenzuwirken, haben wir vom BVTE das Meldeportal
vape-kontrolle.de ins Leben gerufen. Das Portal ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz oder den Handel mit illegalen Produkten direkt an die zuständigen Behörden zu melden. Zusätzlich finden Nutzer dort praktische Informationen, wie illegale Produkte erkannt werden können, etwa durch fehlende Steuerzeichen oder überhöhte Nikotingehalte.
Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Einhaltung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten an Minderjährige im Handel.
Aktuell ist das Meldeportal in Berlin, Bremen und Hamburg verfügbar, weitere Städte und Bundesländer folgen.
Links
Schulungsprogramm
Meldeportal für Hamburg und Berlin
Downloads
Wir befürworten eine konsequente Durchsetzung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes: Kinder und Jugendliche dürfen weder Tabakwaren, E-Zigaretten und andere nikotinhaltige Erzeugnisse kaufen noch darf ihnen das Rauchen oder Dampfen in der Öffentlichkeit gestattet werden.
Der Schlüssel zu einem wirkungsvollen Jugendschutz liegt in der Nichtverfügbarkeit von Tabakwaren, E-Zigaretten und anderen Nikotinerzeugnissen für Minderjährige. Wir setzen uns für die strikte Einhaltung und konsequente Kontrolle des gesetzlichen Abgabeverbots an unter 18-jährige ein. Denn nur Erwachsene können mögliche gesundheitliche Risiken bewusst abwägen und sich für oder gegen den Konsum dieser Produkte entscheiden.
Der BVTE und seine Mitgliedsunternehmen und -verbände unterstützen den Handel bei dieser wichtigen Verpflichtung. Zugleich stellen die BVTE-Mitgliedsunternehmen durch eine verantwortungsvolle Vermarktung ihrer Produkte sicher, dass gezielt nur erwachsene Verbraucher angesprochen und die Risiken des Konsums nicht verharmlost werden.
Unter
Regulierung finden Sie alle rechtlichen Dokumente.