Jugendschutz
Kinder- und Jugendschutz
Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen, vapen oder Nikotinbeutel nutzen. Der Kinder- und Jugendschutz hat für den BVTE, seine Mitgliedsunternehmen und -verbände oberste Priorität.
Unterstützung des Handels
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV), Mitglied des BVTE, stellt dem Handel seit 2013 Jugendschutz-Aufkleber kostenlos zur Verfügung. Bis heute sind mehr als eine Million solcher „Stopp-Schilder“ im Handel verteilt worden. Mit der Anbringung der Aufkleber signalisiert der Händler sowohl seinen Kunden als auch der Öffentlichkeit, dass in seinem Geschäft der Jugendschutz strikt eingehalten wird. Mehr erfahren Sie HIER.
Zusätzlich bietet der DZV das webbasierte Schulungsprogramm „Jugendschutz im Handel“ an, das speziell auf die Bedürfnisse der Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel zugeschnitten ist. Das multimediale Lernprogramm vermittelt die rechtlichen Grundlagen und verfügt über Praxisbeispiele sowie Argumentationshilfen im Umgang mit jungen Kunden, die Tabakprodukte oder E-Zigaretten kaufen wollen.
Raucherquote
Die Raucherzahlen für Minderjährige liegen in Deutschland weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Einen unverändert rückläufigen Trend belegt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit neuen repräsentativen Studienergebnisse zur Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik.
Nach den Zahlen der BZgA rauchten im vergangenen Jahr 7,2 Prozent der männlichen und 6,4 Prozent der weiblichen Befragten im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Raucherprävalenz bei Minderjährigen stagniert damit auf dem Niveau von 2019 vor der Coronapandemie. Zugleich haben mehr als acht von zehn Jugendlichen noch nie in ihrem Leben Tabak geraucht. In der Erhebung der BZgA wurden 7.001 Jugendliche und junge Erwachsene befragt. (Quelle: BZgA, Mai 2024).
Verantwortungsvolles Marketing
Die Hersteller von Tabakprodukten sind sich der besonderen Verantwortung bei der Vermarktung ihrer Produkte bewusst. Die Entscheidung für oder gegen den Tabakgenuss sollte ausschließlich von informierten Erwachsenen, die sich der gesundheitlichen Risiken bewusst sind, getroffen werden.
In Deutschland haben sich die Zigarettenhersteller bereits im Jahr 1966 einer freiwilligen Selbstbeschränkung hinsichtlich ihrer Werbung unterworfen und diese seitdem mehrfach ergänzt und weiterentwickelt.
Der vom Bundeskartellamt anerkannte Werbekodex der Mitgliedsfirmen des Deutschen Zigarettenverbands (DZV) stellt mit einheitlichen Maßstäben sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht die Zielgruppe für Tabakwerbung und -marketing sein dürfen und dass die Risiken des Rauchens nicht verharmlost werden.
Werbe- und Marketingaktivitäten für E-Zigaretten unterliegen gerade in Hinblick auf die Sicherstellung hoher Jugendschutzstandards vergleichbaren Anforderungen. Die Mitgliedsunternehmen des BVTE arbeiten aus diesem Grund gegenwärtig an gemeinsamen Wettbewerbsregeln für die Vermarktung dieser Produkte.
Meldeportal vape-kontrolle.de: Illegale Vapes stoppen - Kinder und Jugendliche schützen
Illegale Einweg-E-Zigaretten und Tabakprodukte gelangen immer häufiger unkontrolliert in den Handel und werden oftmals an Minderjährige verkauft – trotz klarer gesetzlicher Verbote. Gleichzeitig verursachen sie erhebliche Schäden für die Gesellschaft.
Um dem entgegenzuwirken, haben wir vom BVTE das Meldeportal vape-kontrolle.de ins Leben gerufen. Das Portal ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz oder den Handel mit illegalen Produkten direkt an die zuständigen Behörden zu melden. Zusätzlich finden Nutzer dort praktische Informationen, wie illegale Produkte erkannt werden können, etwa durch fehlende Steuerzeichen oder überhöhte Nikotingehalte.
Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Einhaltung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten an Minderjährige im Handel.
Aktuell ist das Meldeportal in Berlin und Hamburg verfügbar, weitere Städte folgen bald.

Links
Schulungsprogramm
Meldeportal für Hamburg und Berlin
Downloads
Wir befürworten eine konsequente Durchsetzung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes: Kinder und Jugendliche dürfen weder Tabakwaren, E-Zigaretten und andere nikotinhaltige Erzeugnisse kaufen noch darf ihnen das Rauchen oder Dampfen in der Öffentlichkeit gestattet werden.
Der Schlüssel zu einem wirkungsvollen Jugendschutz liegt in der Nichtverfügbarkeit von Tabakwaren, E-Zigaretten und anderen Nikotinerzeugnissen für Minderjährige. Wir setzen uns für die strikte Einhaltung und konsequente Kontrolle des gesetzlichen Abgabeverbots an unter 18-jährige ein. Denn nur Erwachsene können mögliche gesundheitliche Risiken bewusst abwägen und sich für oder gegen den Konsum dieser Produkte entscheiden.
Der BVTE und seine Mitgliedsunternehmen und -verbände unterstützen den Handel bei dieser wichtigen Verpflichtung. Zugleich stellen die BVTE-Mitgliedsunternehmen durch eine verantwortungsvolle Vermarktung ihrer Produkte sicher, dass gezielt nur erwachsene Verbraucher angesprochen und die Risiken des Konsums nicht verharmlost werden.
Unter Regulierung finden Sie alle rechtlichen Dokumente.