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Nichtraucherschutz
Scharfe Kritik an Frankreichs Plänen für Rauchverbote im öffentlichen Raum
Der BVTE hat Frankreichs Pläne für ein umfassendes Rauchverbot an öffentlichen Orten ab Juli scharf kritisiert. In Deutschland haben sich die bestehenden Regelungen zum Nichtraucherschutz auf Bundes- und Länderebene bewährt und zur Befriedung einer erhitzten gesellschaftlichen Debatte geführt. Es gibt hierzulande keinen Anpassungsbedarf. Der Bundesrat hat bereits am 22.11.2024 eine Ausweitung der bestehenden Rauchverbote klar abgelehnt.
Die französische Regierung vollzieht aus Sicht des BVTE einen Paradigmenwechsel: der Schutz von Nichtrauchern steht nicht länger im Mittelpunkt. Hier geht es um die Bevormundung von Rauchern und ihre Verdrängung aus dem öffentlichen Raum. Die französische Regierung hat nicht einmal untersucht, ob es an den betroffenen Orten im Freien tatsächlich zu einer gesundheitlichen Gefährdung von Nichtrauchern kommt. Außerhalb von geschlossenen Räumen wird Tabakrauch in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar. Eine Gefährdung Umstehender kann ausgeschlossen werden.
Der diskriminierenden Gesetzgebung in Frankreich ging eine europäische Debatte zum Nichtraucherschutz voraus. Für weitergehende Verbote, wie sie ursprünglich die inhaltlich gar nicht zuständige EU-Kommission vorschlug und die nun in Frankreich verhängt werden, fehlt in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung in der Bevölkerung. So scheiterte bereits 2023 eine Europäische Bürgerinitiative, die eine Ausweitung von rauch- und dampffreien Außenbereichen forderte und von rund vierzig europäischen Gesundheits-NGOs angeführt wurde, am erforderlichen EU-Quorum von einer Million Unterschriften. Nur 22.000 Bürgerinnen und Bürger sammelten sich innerhalb eines Jahres hinter den radikalen Plänen. Auch das Europaparlament lehnte die Vorschläge der EU-Kommission ab. Unsere Pressemitteilung von ´24 kann hier nachgelesen werden.
Pressemitteilung vom 29.05.2025
World Vape Day 2025: Rauchfreie Alternativen anbieten statt verbieten
Anlässlich des World Vape Day macht der BVTE auf die gesundheitspolitischen Chancen aufmerksam, die von E-Zigaretten und anderen risikoreduzierten Produkten ausgehen. „Wer den Tabakkonsum in Deutschland wirklich reduzieren will, muss erwachsenen Rauchern Alternativen anbieten – nicht verbieten“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke. Ein Blick nach Schweden zeigt, wie es gehen kann: Durch den breiten Umstieg auf rauchfreie, schadstoffarme Nikotinprodukte ist die Raucherquote dort auf unter sechs Prozent gefallen – der unangefochtene Spitzenwert in der EU. Das sei kein Zufall, sondern das Ergebnis einer pragmatischen Gesundheitspolitik, die auf Aufklärung und Wahlfreiheit der Konsumenten setzt. Innovative, rauchfreie Nikotinprodukte sind eine Chance für die öffentliche Gesundheit und keine Bedrohung, die mit Aromenverboten, Einheitsverpackungen und Steuererhöhungen bekämpft werden müssten.
Der Ansatz der Tabakschadensminderung muss verantwortungsvoll umgesetzt werden. Dazu gehört die konsequente Durchsetzung jugendschutzrechtlicher Vorgaben: E-Zigaretten, Tabak und andere Nikotinprodukte dürfen weder im Handel an Minderjährige abgegeben noch von Influencern in den sozialen Medien beworben werden. Auch müssen Verbraucherinnen und Verbraucher vor illegalen Einweg-E-Zigaretten besser geschützt werden. Die illegalen Vapes fluten in Deutschland weiterhin den Markt und stellen als nicht registrierte und ungeprüfte Produkte eine potenzielle Gefahr für Konsumenten dar.
Mit dem neuen Online-Meldeportal vape-kontrolle.de haben Bürgerinnen und Bürger jetzt die Möglichkeit, Verstöße gegen den Jugendschutz und den Verkauf illegaler Einweg-E-Zigaretten direkt an die zuständigen Behörden zu melden. Die ausführliche Pressemitteilung kann
hier nachgelesen werden.
Verbraucherschutzkonferenz
Enttäuschende Ergebnisse der 21. Verbraucherschutzkonferenz
Die Behörden der Bundesländer genießen bei Dampfern und Nutzern von Nikotinprodukten nur noch wenig Vertrauen, seit Nikotinpouches als Lebensmittel eingestuft und damit de facto verboten wurden. Die am wenigsten schädlichen Nikotinprodukte können seitdem in Deutschland nicht mehr legal als Genussmittel gekauft werden. Seit ´21 wird eine Korrektur durch die VSMK dieses schwerwiegenden Fehlers erwartet. Nikotinbeutel sind keine Lebensmittel, die verzehrt werden, sondern Nikotinprodukte, die wie E-Zigaretten unter das Tabakrecht fallen sollten. Die 17. VSMK hatte sich noch ´21 für eine tabakrechtliche Regulierung ausgesprochen, damals ohne Erfolg.
Auf der 21. VSMK nun wurde das Thema wieder ignoriert. Stattdessen wurde die Bundesregierung aufgefordert, ein Verbot von Menthol in E-Zigaretten zu prüfen. Doch dieses Verbot wird seit vier Jahren geprüft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte sich bereits 2021 mit einem Gutachten blamiert, das in der Fachwelt heftig kritisiert wurde. Verbände und Unternehmen der Tabak- und Nikotinwirtschaft hatten zum Mentholverbot ein Positionspapier veröffentlicht, das bis heute vom zuständigen Bundesministerium und dem BfR ignoriert wird. Die Sachlage ist klar: Menthol birgt beim Dampfen keine Gesundheitsrisiken und hat auf die Inhalation und Nikotinaufnahme keinen entscheidenden Einfluss.
Auch Befürworter der E-Zigarette sind über viele Trends und Entwicklungen besorgt, besonders im Hinblick auf irreguläre Produkte. Die Politik unterscheidet nicht zwischen dem regulären Handel und Schwarz- und Graumärkten und toleriert, dass Behörden keinen wirksamen Jugend- und Verbraucherschutz durchsetzen. Noch strengere Regeln wären Augenwischerei und würden nichts ändern. Das Dialogangebot der VSMK sollte sich deshalb vor allem an die regulären Hersteller und Händler richten, die ein wichtiger Teil der Lösung sein könnten.
Pressemitteilung vom 07.05.2025
International Harm Reduction Day: Nikotinbeutel-Zulassung als Lackmustest
Die Zulassung von tabakfreien Nikotinbeuteln bleibt für den BVTE der Lackmustest für eine fortschrittliche Tabakpolitik. Unsere Erwartung an die neue Bundesregierung erneuern wir anlässlich des heutigen International Harm Reduction Days. Entsprechend ihres großen Potenzials zur Schadensminderung sollten Nikotinbeutel, die weiterhin für Konsumenten in Deutschland nicht legal erhältlich sind, als Rauchalternative reguliert werden.
Das bestehende de facto-Verbot der Nikotinbeutel fördert nur die Grau- und Schwarzmärkte. Gerade über ausländische online-Anbieter erhalten deutsche Konsumenten ohne Probleme auch Produkte mit gefährlich überhöhten Nikotingehalten. Zur Stärkung des Jugend- und Verbraucherschutzes brauchen wir jedoch eine streng kontrollierte Abgabe von vernünftig regulierten Nikotinbeuteln im deutschen Handel. Es bedarf unbedingt einer rechtlichen Regelung, die den legalen Verkauf von Nikotinbeuteln an Erwachsene erlaubt und hohe Maßstäbe für den Jugend- und Verbraucherschutz gewährleistet. Die ausführliche Pressemitteilung kann hier nachgelesen werden.