Verbraucherschutzkonferenz

Enttäuschende Ergebnisse der 21. Verbraucherschutzkonferenz

Die Behörden der Bundesländer genießen bei Dampfern und Nutzern von Nikotinprodukten nur noch wenig Vertrauen, seit Nikotinpouches als Lebensmittel eingestuft und damit de facto verboten wurden. Die am wenigsten schädlichen Nikotinprodukte können seitdem in Deutschland nicht mehr legal als Genussmittel gekauft werden. Seit ´21 wird eine Korrektur durch die VSMK dieses schwerwiegenden Fehlers erwartet. Nikotinbeutel sind keine Lebensmittel, die verzehrt werden, sondern Nikotinprodukte, die wie E-Zigaretten unter das Tabakrecht fallen sollten. Die 17. VSMK hatte sich noch ´21 für eine tabakrechtliche Regulierung ausgesprochen, damals ohne Erfolg.
Auf der 21. VSMK nun wurde das Thema wieder ignoriert. Stattdessen wurde die Bundesregierung aufgefordert, ein Verbot von Menthol in E-Zigaretten zu prüfen. Doch dieses Verbot wird seit vier Jahren geprüft. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte sich bereits 2021 mit einem Gutachten blamiert, das in der Fachwelt heftig kritisiert wurde. Verbände und Unternehmen der Tabak- und Nikotinwirtschaft hatten zum Mentholverbot ein Positionspapier veröffentlicht, das bis heute vom zuständigen Bundesministerium und dem BfR ignoriert wird. Die Sachlage ist klar: Menthol birgt beim Dampfen keine Gesundheitsrisiken und hat auf die Inhalation und Nikotinaufnahme keinen entscheidenden Einfluss.

Auch Befürworter der E-Zigarette sind über viele Trends und Entwicklungen besorgt, besonders im Hinblick auf irreguläre Produkte. Die Politik unterscheidet nicht zwischen dem regulären Handel und Schwarz- und Graumärkten und toleriert, dass Behörden keinen wirksamen Jugend- und Verbraucherschutz durchsetzen. Noch strengere Regeln wären Augenwischerei und würden nichts ändern. Das Dialogangebot der VSMK sollte sich deshalb vor allem an die regulären Hersteller und Händler richten, die ein wichtiger Teil der Lösung sein könnten.