News

Entsorgung von E-Zigaretten

Neue Rücknahmepflichten für Händler von E-Zigaretten ab 1. Juli 2026

Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) müssen alle Händler, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer verkaufen, alte Geräte ab dem 1. Juli 2026 kostenlos zurücknehmen. Dabei gibt es für Händler einiges zu beachten: Die kostenlose Rücknahmepflicht gilt unabhängig von der Verkaufsfläche und ohne Pflicht zum Neukauf. Die Rücknahme erfolgt im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe. Hierfür müssen Händler eine gut sichtbare, leicht zugängliche und brandschutzgeeignete Rücknahmestelle (z. B. feuerfeste auslaufsichere Sammelbox) einrichten. Die Rücknahmestelle muss mit dem einheitlichen Rücknahmestellen-Logo („grüner Stecker“) gekennzeichnet sein. Kunden sind sichtbar über die Rückgabemöglichkeit sowie über die getrennte Entsorgung von Elektroaltgeräten (Symbol der durchgestrichenen Mülltonne) zu informieren.
Altgeräte sind brandschutzsicher zu sammeln (Lithium-Batterien) und regelmäßig an einen kommunalen Wertstoffhof oder ein geeignetes Rücknahmesystem zu übergeben.

Weitere Informationen dazu



Pressemitteilung vom 30.01.2026

Kritik an Forderungen nach drastischer Tabaksteuererhöhung zur GKV-Finanzierung

Der BVTE weist Forderungen nach einer drastischen Erhöhung der Tabaksteuer zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen entschieden zurück. Auch mit Blick auf die Unterstützung durch den Sucht- und Drogenbeauftragten Streeck warnt der Verband vor mehr illegalem Handel, Steuermindereinnahmen sowie Risiken für Gesundheits- und Jugendschutz. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Aromenverbote

Mentholverbot in E-Zigaretten: Warum ein nationales Verbot Verbrauchern und Markt schadet

Ein geplantes Mentholverbot in E-Zigaretten, wie es aktuell diskutiert wird, hätte weitreichende Folgen für Verbraucher, Hersteller und Handel ohne belegbaren gesundheitlichen Nutzen. Warum Menthol kein Risiko darstellt, den Umstieg von Rauchern erleichtert und ein nationales Verbot den Schwarzmarkt weiter erheblich stärken würde, erfahren Sie ausführlicher hier.

Umwelt- und Klimaschutz

CDP "A-List 2025" veröffentlicht – BVTE-Mitglieder erneut ausgezeichnet

Am 8. Januar 2026 hat das Carbon Disclosure Project (CDP) seine „A-List 2025“ veröffentlicht. Das CDP bewertet weltweit Unternehmen nach der Qualität ihrer Umweltberichterstattung und der Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Wasser und Wälder. Ein A-Rating als höchste Bewertungsstufe des CDP erhalten  Unternehmen, die ihre Umweltauswirkungen besonders offenlegen, konkrete Ziele setzen und nachweisbare Fortschritte erzielen. Mit BAT, JTI und Imperial haben erneut drei Mitgliedsunternehmen des BVTE diese Spitzenbewertung erreicht: JTI: A in Klima und Wasser | Imperial: A in Klima und Wälder | BAT: Triple A - A-Ratings in allen drei Kategorien Klima, Wasser und Wälder, ein Erfolg, den weltweit nur acht Unternehmen erreicht haben.

Die CDP "A-List" zählt zu den anspruchsvollsten Ratings der internationalen Umweltberichterstattung. Die Platzierungen unterstreichen das hohe Engagement für Transparenz, verantwortungsvolles Wirtschaften und messbare Fortschritte im Umwelt- und Klimaschutz.

Mehr zum Thema Nachhaltigkeit beim BVTE
CDP A-List 2025