Digitales Steuerzeichen

Bürokratieabbau im Tabaksteuerbereich 

Fotograf: David Ebener

Am 6. Mai fand bei der Generalzolldirektion GZD in Neustadt an der Weinstraße ein Round-Table-Gespräch statt, an dem BVTE-Justiziar Dirk Falke teilnahm. Die GZD hatte kürzlich mitgeteilt, dass die Formulare im Bereich der Verbrauchsteuer-Genussmittel, zu dem auch die Tabaksteuer gehört, zukünftig digital im Zoll-Portal zur Verfügung gestellt und elektronisch bearbeitet werden können. Die Mehrzahl der Formulare wird ab dem 01.01.2027, der Rest ab dem 01.01.2028 verpflichtend zur Online-Nutzung bereitgestellt.

Damit geht eine alte Forderung der ehemaligen Arbeitsgruppe „elektronische Steueranmeldung“ beim DZV nach fast 20 Jahren in Erfüllung. Die Digitalisierung der Formulare kann aus Sicht des BVTE aber nur der erste Schritt sein. Notwendig ist vielmehr eine  vollständige Digitalisierung und Optimierung der Steuerabwicklungsprozesse.