Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission einen Entwurf zur Neufassung der Tabaksteuerrichtlinie vorgelegt. Dieser sieht unter anderem deutliche Anhebungen der EU-Mindestverbrauchsteuersätze, eine Harmonisierung der Steuerkategorien sowie die Einbeziehung von Rohtabak vor. BVTE und der Deutsche Zigarettenverband DZV begrüßen grundsätzlich die Einführung klarer Kategorien für neuartige Produkte wie E-Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse und tabakfreie Nikotinbeutel. Gleichzeitig bestehen erhebliche Bedenken gegenüber den vorgesehenen Mindestverbrauchsteuern, die weit über das ökonomisch Tragbare hinausgehen und erhebliche Risiken bergen: Einbruch der Steuereinnahmen, Ausweichen der Konsumenten in den Schwarzmarkt und die Gefährdung des bewährten deutschen Tabaksteuermodells. In einer gemeinsamen
Stellungnahme wird eine maßvolle, ausgewogene Reform gefordert, die Kohärenz mit dem deutschen Tabaksteuermodell sicherstellt, moderate, planbare Anpassungen vorsieht, ein angemessenes Steuerdifferential zwischen Zigarette und Feinschnitt wahrt, neuartige Produkte differenziert nach ihrem Risikoprofil besteuert und auf eine Mindeststeuer für Rohtabak verzichtet.
News
Tabaksteuer
Stellungnahme zur Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie
Tobacco Harm Reduction
BVTE fordert Legalisierung von Nikotinbeuteln als risikoreduziertes Produkt
Bei einem parlamentarischen Frühstück mit Abgeordneten und Mitarbeitern des Deutschen Bundestages konnte der BVTE kürzlich über Innovationen und neue Entwicklungen in der Nikotin- und Tabakbranche diskutieren. Mit E-Zigaretten, Tabakerhitzern und oralen Nikotinprodukten gibt es eine Reihe neuer Produkte, die potenziell weniger schädlich sind. Werden sich diese neuen Formen des Nikotingenusses am Markt durchsetzen?
British American Tobacco (BAT) ist davon überzeugt und hat den aktuellen Kenntnisstand zu risikoreduzierten Produkten (Tobacco Harm Reduction) in einem Kompendium namens
OmniTM zusammenfasst. OmniTM ist einerseits Referenz für wissenschaftliche Grundlagen, es umfasst hauptsächlich unabhängige Studien sowie eigene Forschungsarbeiten des Unternehmens. OmniTM dokumentiert zugleich den Transformationsprozess von BAT hin zu verbrennungsfreien Produkten, um den Nikotinkonsum von den Risiken des Rauchens zu entkoppeln. Mit BAT-Wissenschaftlerin Dr. Marianna Gaca konnte sich der BVTE dazu in einem
Gespräch austauschen.
Federico N. Fernández, CEO des internationalen Netzwerkes von Think Tanks „WE ARE INNOVATION“, war ebenfalls dabei und verdeutlichte den potenziellen Nutzen am Beispiel von Schweden. Dort wurde vor zwanzig Jahren die Zigarette durch schwedischen Snus verdrängt. Obwohl der Nikotinkonsum weiterhin ähnlich hoch wie in Deutschland ist, beträgt der Raucheranteil in Schweden aktuell nur noch etwa 5%. Das hat zu deutlich niedrigeren Prävalenzen für Folgeerkrankungen des Rauchens geführt. In Deutschland ist Snus verboten, mit innovativen verbrennungsfreien Produkten wäre eine ähnliche Entwicklung jedoch auch hierzulande möglich. Voraussetzung ist, dass alternative sichere Produkte im legalen Handel erhältlich sind und den Erwartungen und Wünschen von erwachsenen Nutzern gerecht werden.
Zur ausführlichen
Pressemitteilung des BVTE.
Foto v. Christian Kruppa: v.l.n.r. J. v. Gersdorff (BAT), F. Fernández, Dr. F. Henkler-Stephani (BVTE), M. Gaca (BAT), Jan Mücke (BVTE)
Digitales Steuerzeichen
Bürokratieabbau im Tabaksteuerbereich
Am 6. Mai fand bei der Generalzolldirektion GZD in Neustadt an der Weinstraße ein Round-Table-Gespräch statt, an dem BVTE-Justiziar Dirk Falke teilnahm. Die GZD hatte kürzlich mitgeteilt, dass die Formulare im Bereich der Verbrauchsteuer-Genussmittel, zu dem auch die Tabaksteuer gehört, zukünftig digital im
Zoll-Portal zur Verfügung gestellt und elektronisch bearbeitet werden können. Die Mehrzahl der Formulare wird ab dem 01.01.2027, der Rest ab dem 01.01.2028 verpflichtend zur Online-Nutzung bereitgestellt.
Damit geht eine alte Forderung der ehemaligen Arbeitsgruppe „elektronische Steueranmeldung“ beim
DZV nach fast 20 Jahren in Erfüllung. Die Digitalisierung der Formulare kann aus Sicht des BVTE aber nur der erste Schritt sein. Notwendig ist vielmehr eine vollständige Digitalisierung und Optimierung der Steuerabwicklungsprozesse.