Presse

Pressemitteilung vom 15.12.2024

Menthol in E-Zigaretten: Bundesinstitut für Risikobewertung streicht Verbotsempfehlung

BVTE warnt vor Verbot durch das Bundeslandwirtschaftsministerium

(Berlin, 15. Dezember 2024) Anlässlich der Veröffentlichung einer aktualisierten Bewertung von Aromen in E-Zigaretten durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die keine Verbotsempfehlung für den Zusatzstoff Menthol in E-Zigaretten-Liquids enthält, warnt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vor dem Erlass neuer Rechtsverordnungen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Ein Verbot von Menthol gefährde die gesamte Kategorie E-Zigarette und hätte weitreichende Konsequenzen für Dampfer und Handel in Deutschland.

Weder Gesundheitsgefährdung noch verstärkte Nikotinaufnahme

Entgegen seiner ursprünglichen Bewertung vom 28. Dezember 2021 kommt das BfR aktuell nicht zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Menthol in E-Zigarettenliquids eine gesundheitliche Gefährdung für Konsumenten darstellt. „Es sind wichtige Fortschritte, dass die aktualisierte Stellungnahme des BfR vom 4. Dezember 2024 keine Verbotsempfehlung für Menthol enthält und die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten bestätigt“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke. Zudem habe das BfR festgestellt, dass keine Studien vorlägen, die eine verstärkende Wirkung von Menthol auf die Nikotinaufnahme beim Dampfen belegten.

BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke warnt das Bundeslandwirtschaftsministerium davor, auf dieser Grundlage neue Rechtsverordnungen zu erlassen, die weitreichende gesundheitspolitische Folgen hätten - für Dampfer und für Raucher, die einen Wechsel zur schadstoffarmen E-Zigarette in Betracht ziehen. Zudem bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit eines solchen Vorgehens: „Eine Bundesregierung, die nur noch den Übergang bis zur Neuwahl verwaltet und zudem über keine eigene parlamentarische Mehrheit verfügt, muss sich nach allgemeiner Ansicht größtmögliche Zurückhaltung auferlegen. Dies gilt nach der Konstituierung des neugewählten Bundestages im März 2025 umso mehr für eine dann nur noch geschäftsführende Bundesregierung. Ein so weitreichender Eingriff, wie das faktische Verbot einer ganzen Kategorie im Verordnungsweg, stieße auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“

Sollte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) dennoch erwägen, eine Rechtsverordnung zu erlassen, werde der BVTE zu flächendeckenden Protesten der Dampfer und der E-Zigaretten-Einzelhändler im Bundestagswahlkampf aufrufen und nach dem Verordnungserlass den betroffenen Herstellern wegen der Schwere der Konsequenzen das sofortige Beschreiten des Rechtsweges empfehlen.

In E-Zigaretten spielt Menthol eine entscheidende Rolle dabei, dass Raucher von herkömmlichen Tabakprodukten dauerhaft auf die potenziell risikoreduzierte E-Zigarette umsteigen. Menthol wird in verschiedenen Konzentrationen eingesetzt und ist als Bestandteil der unterschiedlichsten Rezepturen in bis zu 80 Prozent der derzeit im deutschen Markt befindlichen E-Zigaretten als Inhaltsstoff enthalten. Auch E-Zigaretten mit Tabakgeschmack können Menthol enthalten.

Mit einem spezifischen Verbot von Menthol für E-Zigaretten würde die Bundesrepublik innerhalb der Europäischen Union einen Sonderweg beschreiten und dadurch Hersteller, Handel und Konsumenten in Deutschland erheblich beeinträchtigen. Ein Verbot würde die Verbreitung von illegalen Produkten, die nicht absehbare Gesundheitsrisiken bergen können, im deutschen Markt zusätzlich fördern und damit letztlich das Schutzniveau für Verbraucher massiv absenken.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Aromastoffe in E-Zigaretten: aktualisierte Bewertung von Safrol, Sucralose und Menthol, Berlin, 4. Dezember 2024, im Internet: https://www.bfr.bund.de/cm/343/aromastoffe-in-e-zigaretten-aktualisierte-bewertung-von-safrol-sucralose-und-menthol.pdf

Kontakt für Rückfragen:

Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Georgenstraße 25
10117 Berlin
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Pressemitteilung vom 02.12.2024

Cordes und Pauts neu im Vorstand / Charles Lemmer neuer stv. Vorstandsvorsitzender

Veränderungen im BVTE-Vorstand: Christian Cordes und Jaanus Pauts als neue BVTE-Vorstandsmitglieder gewählt / Charles Lemmer ist neuer stellvertretender Vorstandsvorsitzender

(Berlin, 02.12.2024) ) In der regulären Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 27. November in Berlin wurden mit Christian Cordes (Imperial Brands/Reemtsma) sowie Jaanus Pauts  (JT International) zwei neue Mitglieder jeweils einstimmig in den Vorstand gewählt.

Jaanus Pauts hat bereits im Juli diesen Jahres die Rolle des Corporate Affairs & Communications (CA&C) Director bei JT International in Deutschland übernommen.

Christian Cordes leitet als Corporate & Legal Affairs Director Cluster DACH die Unternehmenskommunikation für Deutschland, Österreich und die Schweiz bei Imperial Brands/Reemtsma.

Erforderlich wurden die Wahlen durch die Rücktritte von Dior Decupper (Imperial Brands/Reemtsma) und Gian Luigi Cervesato (JT International) aus jeweils persönlichen Gründen. Beiden dankte Claudio-Alberto Dötsch als Vorstandsvorsitzender für ihre bisherige Unterstützung im Verband herzlich.

Zum stellvertretenden Vorsitzenden wählten die Mitglieder des Vorstands in der vorherigen Vorstandssitzung Charles Lemmer (General Manager DACH Region Heintz van Landewyck), der neben dem Vorstandsvorsitzenden Claudio-Alberto Dötsch die ehrenamtliche Verbandsspitze komplettiert.

Der Bundesverband bündelt als Interessenvertretung auf nationaler Ebene unter seinem Dach verschiedene Unternehmensgrößen und Produktgruppen und tritt für die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss ein.

Die Mitgliedsunternehmen und -verbände des BVTE stehen stellvertretend für die Branche für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und andere neuartige Nikotinprodukte, die in Deutschland

  • direkt, indirekt und induziert die Beschäftigung von rund 350.000 Menschen sichert
  • etwa 43 Mrd. Euro bzw. 1,3 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt
  • und mit dem Verkauf von Tabak- und Nikotinerzeugnissen Steuereinnahmen (Tabak- und Mehrwertsteuer) in Höhe von fast 20 Mrd. Euro generiert.

Die Stärkung der Verbrauchersouveränität und Wahlfreiheit des Konsumenten, Aufklärung über neuartige, rauchfreie Erzeugnisse und deren Potenzial zur Risikoreduzierung sowie der Jugendschutz und die Sensibilisierung für Umweltschutz sind Schwerpunkte der Verbandsarbeit.

Foto: Charles Lemmer, General Manager DACH Region Heintz van Landewyck

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Pressemitteilung vom 28.11.2024

Rauchverbote im Freien: Nach Ablehnung durch Bundesrat auch keine Mehrheit im Europäischen Parlament

Rauchverbote im Freien: Nach Ablehnung durch Bundesrat auch keine Mehrheit im Europäischen Parlament

BVTE fordert Bundesregierung zur Ablehnung von übergriffiger EU-Vorlage auf

(Berlin, 28. November 2024) Anlässlich der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament, in der die Pläne der EU-Kommission für eine Ausweitung von Rauch- und Dampfverboten auf viele Orte im Freien keine mehrheitliche Unterstützung fanden, fordert der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für eine Ablehnung der EU-Vorlage durch die Bundesregierung zu sorgen. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat die EU-Pläne abgelehnt.

„Nach dem Nein des Bundesrates findet das übergriffige Vorhaben auch keine Unterstützung im Europäischen Parlament. Das ist ein Totalschaden für die EU-Kommission,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Die Europäer wollen keine weiteren exzessiven Verbote und Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit.“

Mücke forderte Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für ein Nein der Bundesregierung bei der Abstimmung im Rat der Mitgliedstaaten am 3. Dezember zu sorgen: „Die rot-grüne Minderheitsregierung muss dem Votum des Bundesrats folgen und diesen Eingriff in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten ablehnen.“

Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird in Deutschland überwiegend auf Länderebene geregelt. Die aktuellen Rauchverbotsregelungen sind nach kontroversen Debatten in der Vergangenheit heute allgemein akzeptiert. Durch die Einmischung der EU-Kommission drohen jedoch bereits befriedete gesellschaftliche Konflikte erneut auszubrechen.

In der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments betonten die Abgeordneten mehrheitlich das Potenzial von neuartigen Nikotinprodukten wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln zur Schadensminderung, das von der EU-Kommission nicht ausreichend berücksichtigt werde. Ebenso warnten sie vor den Folgen einer Ausweitung der Rauchverbote auf Orte im Freien insbesondere für die Außengastronomie. Eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments, die das Kommissionsvorhaben im Grundsatz unterstützt hätte, verfehlte hingegen die mehrheitliche Zustimmung.

Am vergangenen Freitag hatte bereits der Bundesrat den Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt. Die Bundesländer kritisierten die massive Einschränkung von Plätzen im Freien, an denen der Konsum von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern erlaubt ist, und warnten insbesondere vor den Folgen von Rauchverboten im Freien für die bereits unter wirtschaftlichem Druck stehende Gastronomiebranche.

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Ratsempfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen soll von den EU-Gesundheitsministern am 3. Dezember 2024 verabschiedet werden. Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte zuletzt eine Zustimmung angekündigt.

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Pressemitteilung vom 22.11.2024

Keine Bevormundung von Rauchern und Dampfern durch neue Rauchverbote

Bundesländer lehnen EU-Pläne zu Verboten im Freien ab

(Berlin, 22. November 2024) In der heutigen Sitzung des Bundesrates haben die Ländervertreter EU-Plänen für eine Ausweitung von Rauch- und Dampfverboten auf viele Orte im Freien inklusive der Außenbereiche der Gastronomie eine klare Absage erteilt. Nach diesem eindeutigen Ländervotum fordert der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf, in Brüssel gegen die Vorlage der EU-Kommission zu stimmen.

„Die Position des Bundesrates ist deutlich: die Länder wollen keine radikale Ausweitung der Rauchverbotsregeln,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir erwarten deswegen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, dass er in Brüssel klar Nein zu diesem übergriffigen und bevormundenden Vorhaben der EU-Kommission sagt.“ Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird in Deutschland überwiegend auf Länderebene geregelt.

Die Vertreter der Bundesländer haben heute die radikalen Vorschläge der EU-Kommission nachdrücklich kritisiert, Tabakrauchen an vielen Orten im Freien zu untersagen und die Verbote auch auf den Gebrauch von schadstoffarmen E-Zigaretten und Tabakerhitzern auszuweiten. Die massive Einschränkung von Plätzen im Freien, an denen der Konsum von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern erlaubt ist, findet keine Unterstützung der Landesregierungen. Zudem würde die bereits unter wirtschaftlichem Druck stehende Gastronomiebranche von weiteren Rauchverboten in Außenbereichen in „besonderem Maße“ getroffen.

Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass für die Ausweitung der Rauch- und Dampfverbote auf Orte im Freien eine ausreichende wissenschaftliche Rechtfertigung fehle. Es bestünden „Zweifel an der Belastbarkeit der Daten“, die die EU-Kommission zu möglichen Gesundheitsfolgen für umstehende Personen vorgelegt habe.

Tatsächlich wird Tabakrauch außerhalb geschlossener Räume in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar. Zugleich ist das Gefährdungspotenzial der Emissionen von schadstoffarmen E-Zigaretten und Tabakerhitzern nicht mit Passivrauchen vergleichbar. Dies gilt gerade für eine Nutzung an Orten im Freien.  

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Ratsempfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen soll von den EU-Gesundheitsministern am 3. Dezember 2024 verabschiedet werden. Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte zuletzt eine Zustimmung angekündigt. Die Umsetzung der Ratsempfehlung ist für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich.

 

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