Pressemitteilung vom 22.05.2020

BVTE-Mitgliedsunternehmen unterstützen Corona-Hilfsaktion für Händler mit 150.000 Euro

Jan Mücke: Liquidität für betroffene Unternehmen das Wichtigste

(Berlin, 22. Mai 2020) Der Vorstand des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 150.000 Euro an der Corona-Hilfsaktion für Händler zugesagt. Wie Hauptgeschäftsführer Jan Mücke mitteilt, unterstützen alle ordentlichen Mitglieder des neugegründeten Dachverbandes unbürokratisch und solidarisch die Hilfsaktion. Dazu gehören die Unternehmen:

Viele Tabakwaren-Einzelhändler sind durch die behördlich angeordnete Schließung ihres Geschäftes in eine wirtschaftlich bedrohliche Situation geraten. Auf Initiative des Handelsverband Tabak (BTWE) wurde Mitte April zur Unterstützung dieser Handelsunternehmer eine Corona-Hilfsaktion ins Leben gerufen.

Mit der Aktion sollen Mitglieder der Einzelhandelsorganisation unterstützt werden, die maximal zwei Tabakwaren-Fachgeschäfte betreiben und deren Geschäft im Rahmen behördlicher Auflagen zur Corona-Krise geschlossen wurde. Der Fokus liegt in der Unterstützung der besonderen Härtefälle, deren Existenz konkret bedroht ist, und die keine Möglichkeit haben, z.B. durch andere nicht betroffene Filialen oder Sortimente, den Schaden abzumildern.

„Ganz wichtig ist jetzt Liquidität für alle betroffenen Unternehmer, damit sie ihr Geschäft weiter betreiben können. Gerade für den inhabergeführten Tabakwaren-Facheinzelhandel ist dies ein wichtiger Baustein zum Überleben.“ sagte Mücke in Berlin.

Zusätzlich zu den Unternehmen mit bis zu 2 Standorten, die bisher je geschlossenem Standort maximal 2.500 Euro erhalten, können jetzt auch Unternehmen mit mehr Filialen Unterstützung beantragen. Die Förderungssumme beträgt bis zu 10 % des Netto-Einkaufsvolumens vom Februar 2020. Gedeckelt wird der Betrag bei Unternehmen bis 25 Filialen auf 10.000 Euro, bei 50 Filialen auf 15.000 Euro und bei mehr als 50 Filialen auf 30.000 Euro.

Die Laufzeit der BTWE-Corona-Hilfsaktion wurde auf den 02.06.2020 verlängert. Bedingung für die Antragstellung ist eine Mitgliedschaft im Einzelhandelsverband. Weitere Informationen zu einer Mitgliedschaft erhalten Sie beim BTWE, das Antragsformular sowie die Aktionsbedingungen unter dem Link https://www.tabakwelt.de/hilfsaktion.

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