Pressemitteilung vom 4. September 2026

"Schmuggelzigarette der Woche": Winston getarnt als zollfreies Schnäppchen

Berlin, 4. September 2026 - Der Negativpreis in dieser Woche geht an eine Zigarettenpackung der Marke Winston. Auf den ersten Blick wirkt die Schachtel unauffällig. Bei genauerem Hinsehen offenbart die „Schmuggelzigarette der Woche“ jedoch gleich mehrere eindeutige Hinweise auf eine illegale Herkunft:

Ein mehrfach verwendeter Track-&-Trace-Code ist ein eindeutiges Fälschungsmerkmal. Die individuelle Kennzeichnung soll die Rückverfolgung einzelner Packungen entlang der legalen Lieferkette ermöglichen. Wird derselbe Code mehrfach verwendet, ist eine eindeutige Rückverfolgung nicht mehr möglich.

Auch die übrige Aufmachung zeigt deutliche Anzeichen für illegale Ware: Sie ist als Duty-Free-Ware gekennzeichnet und deshalb ohne deutsches Steuerzeichen. Für in Deutschland legal vertriebene Duty-Free-Ware wäre stattdessen eine Sicherheitsbanderole erforderlich. Zudem weisen die Warnhinweise mehrere Auffälligkeiten auf. Auf einer Schmalseite befindet sich das EU-Kunststofffilter-Piktogramm, während dort ein Textwarnhinweis fehlt. Außerdem trägt die Packung den britischen Raucherstopp-Hinweis „Get help to stop smoking at www.nhs.uk/quit“. Die Kombination aus EU-Kunststoffkennzeichnung und britischen Warnhinweisen ist daher ungewöhnlich. Für den britischen Markt gelten olivfarbene Tabakverpackungen ohne Markenlogos (Plain Packaging), die auch im Reisehandel beziehungsweise Duty-Free-Bereich gelten. Die vorliegende Packung weist dagegen ein auffälliges blaues Markendesign auf und entspricht damit nicht dem Erscheinungsbild vorgeschriebener britischer Tabakverpackungen. Auch der Duty-Free-Aufdruck erklärt diese Abweichung nicht ohne Weiteres.

Weitere Auffälligkeiten zeigen sich bei der Gestaltung des Barcodes. Bei Winston-Packungen aus dem regulären Einzelhandel befindet sich das Adlerlogo üblicherweise getrennt vom Barcode. Bei der vorliegenden Packung scheint das Logo hingegen unmittelbar in die Barcode-Grafik integriert beziehungsweise mit dieser verschmolzen zu sein. Eine solche Gestaltung ist technisch zwar möglich, wirkt bei einem stark regulierten Tabakprodukt jedoch ungewöhnlich und weicht vom gewohnten Erscheinungsbild legaler Packungen ab.

Auffällig sind zudem Tabakreste, die unter der Folie der Packung sichtbar sind. Bei legal produzierten und regulär qualitätskontrollierten Zigarettenpackungen sind solche Produktionsrückstände nicht zu erwarten.

Der aktuelle Fall verdeutlicht zugleich, warum die Folgen weiterer Tabaksteuererhöhungen für den legalen Markt und den Schwarzmarkt realistisch bewertet werden müssen.

„Wer legale Produkte immer weiter verteuert, muss auch die Folgen für den Schwarzmarkt mitdenken. Ein größerer Preisabstand schafft zusätzliche Anreize für Schmuggler und organisierte Kriminalität“, so Mücke. „Wir brauchen deshalb keine Steuerpolitik nach dem Prinzip höher, weiter, mehr, sondern eine realistische Betrachtung der Markt- und Schwarzmarktfolgen.“
Die vorliegende Schachtel Winston wurde an einem Hotspot des illegalen Zigarettenhandels in Berlin für 4,50 Euro angeboten. Der reguläre Kleinverkaufspreis liegt bei 8,50 Euro.

Der BVTE fordert wiederholt, weitere Tabaksteuererhöhungen nicht isoliert zu betrachten, sondern ihre Auswirkungen auf Absatz, Steuereinnahmen und Schwarzmarkt umfassend zu berücksichtigen. Zugleich müssen Zoll und Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet sein, um den illegalen Tabakhandel wirksam zu bekämpfen.

Mit der Serie „Schmuggelzigarette der Woche“ macht der BVTE auf die unterschiedlichen Erscheinungsformen des illegalen Tabakhandels aufmerksam.

Schwarzmarkt-Fakten:
•    Jede fünfte Zigarette in Deutschland wurde nicht hier versteuert (Ipsos- Entsorgungsstudie 2025).
•    BVTE-Themenseite Zigarettenschmuggel
•    DZV Deutscher Zigarettenverband
•    Der Schwarzmarkt-Tracker des BVTE-Mitgliedsunternehmens Reemtsma dokumentiert fortlaufend Sicherstellungen des Zolls und macht aktuelle Entwicklungen im illegalen Zigarettenhandel sichtbar. Die dort erfassten Fälle bilden nicht den gesamten Schwarzmarkt ab, zeigen aber dessen Dynamik.

Bild: BVTE-Fotos, Collage KI-generiert


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