Pressemitteilung vom 28. August 2026
"Schmuggelzigarette der Woche": Korsarz / Markenname mit Fragezeichen, fehlende Steuerbanderole, fragwürdiger Beutel
Berlin, 28. August 2026 - Eine Zigarette ist Korsarz streng genommen nicht – als „Schmuggelzigarette der Woche“ ist der 500-Gramm-Beutel Feinschnitt dennoch preiswürdig: Er zeigt exemplarisch, wie leicht bekannte Tabakmarken außerhalb der regulären Vertriebswege auf dem Schwarzmarkt auftauchen. Und er macht den enormen Preis- und Steueranreiz beim grenzüberschreitenden Tabakschmuggel besonders anschaulich.
Korsarz war nachweislich eine Marke von Philip Morris Polska. Das polnische Patentamt führt die Marke seit 2004 für Tabakwaren, auch der Verkauf in 500-Gramm-Gebinden ist für die damalige Zeit belegt. Die Markenrechte an „Korsarz“ erloschen jedoch 2016. Der 2018 erworbene Beutel trägt dennoch die Bezeichnung „Philip Morris Polska S.A.“ und erweckt damit zumindest den Eindruck eines aktuellen Produkts beziehungsweise einer Verbindung zum früheren Markeninhaber.
Auffällig ist zudem die Gestaltung: Die verwendete Bildmarke und das Corporate Design entsprechen nicht der bekannten Aufmachung von Philip Morris. Zusammen mit der weiterhin verwendeten Unternehmensbezeichnung wirft dies Fragen nach Herkunft und rechtmäßiger Vermarktung des Produkts auf.
Eine erkennbare polnische Steuerbanderole fehlt ebenfalls. Damit handelt es sich jedenfalls nicht um regulär versteuerte polnische Handelsware.
Ob der konkrete Beutel eine Fälschung, ein nicht autorisiertes Produkt oder auf anderem Weg illegal in Verkehr gebracht wurde, lässt sich allein anhand der Verpackung nicht abschließend beurteilen. Sicher ist jedoch: Ohne ordnungsgemäße Steuerkennzeichnung wird aus einem Tabakprodukt Schmuggelware.
„Der Fall Korsarz zeigt, dass der Schwarzmarkt viele Gesichter hat. Entscheidend ist nicht allein die Frage, ob eine Marke bekannt oder das Produkt ursprünglich legal hergestellt wurde. Wenn Tabakwaren ohne die erforderliche Steuerkennzeichnung außerhalb der regulären Vertriebswege gehandelt werden, entgehen dem Staat die entsprechenden Steuereinnahmen“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.
Der Preis macht den Fall zusätzlich interessant. Bereits 2011 wurde Korsarz in Polen in 500-Gramm-Gebinden angeboten. Preis- und Steuerunterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten verstärken den Anreiz, Tabakwaren grenzüberschreitend zu verbringen und außerhalb des legalen Vertriebs zu verkaufen.
Der sehr einfache Plastikbeutel ohne Vakuumierung und sicherem Wiederverschluss wurde 2018 auf einem deutsch-polnischen Grenzmarkt für 8 Euro verkauft. 500 Gramm Feinschnitt kosteten damals in Deutschland durchschnittlich rund 73 Euro. Aktuell liegt der Preis hierzulande für 500-Gramm-Gebinde bei durchschnittlich rund 109 Euro.
„Je größer die Preis- und Steuerunterschiede zwischen Ländern sind, desto lukrativer werden illegale Vertriebswege. Bei weiteren Tabaksteuererhöhungen sollte deshalb immer auch berücksichtigt werden, welche Anreize für den Schwarzmarkt entstehen“, so Mücke.
Mit der Serie „Schmuggelzigarette der Woche“ macht der BVTE auf die unterschiedlichen Erscheinungsformen des illegalen Tabakhandels aufmerksam.
Schwarzmarkt-Fakten:
• Jede fünfte Zigarette in Deutschland wurde nicht hier versteuert (Ipsos- Entsorgungsstudie 2025).
• BVTE-Themenseite Zigarettenschmuggel
• DZV Deutscher Zigarettenverband
• Der Schwarzmarkt-Tracker des BVTE-Mitgliedsunternehmens Reemtsma dokumentiert fortlaufend Sicherstellungen des Zolls und macht aktuelle Entwicklungen im illegalen Zigarettenhandel sichtbar. Die dort erfassten Fälle bilden nicht den gesamten Schwarzmarkt ab, zeigen aber dessen Dynamik.
Bild: BVTE-Fotos, Collage KI-generiert
Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
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