Vape-Rücknahmepflicht

Rücknahmepflicht von alten E-Zigaretten und Tabakerhitzern im Handel 

Alle E-Zigaretten oder Caps/Pods gehören nicht in den Hausmüll, sondern sie sollten als Elektromüll im Wertstoffhoff entsorgt bzw. im Fachhandel oder beim Hersteller direkt zurückgegeben werden. In der Regel sind Akkus, Batterien oder sonstige Bauteile, die schädliche Substanzen enthalten, gekennzeichnet. Das Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne findet man auf den Geräten selbst oder auf deren Verpackung. Leere Liquid Bottles dürfen in den Hausmüll, sie gehören ohne Totenkopf gekennzeichnet in die Gelbe Tonne bzw. mit Totenkopf gekennzeichnet in den Restmüll.

Ab dem 01.07.2026 gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Änderung für den Handel: Alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten, Pod-Systeme oder Tabakerhitzer für Tabaksticks an Endverbraucher abgeben, müssen ab Juli Altgeräte dieser Geräteart kostenlos von Endverbrauchern zurücknehmen – unabhängig von Verkaufsfläche, Neukauf und davon, ob der Händler das entsprechende Gerät selbst verkauft hat.

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