Entsorgung von E-Zigaretten
Neue Rücknahmepflichten für Händler von E-Zigaretten ab 1. Juli 2026
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) müssen alle Händler, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer verkaufen, alte Geräte ab dem 1. Juli 2026 kostenlos zurücknehmen. Dabei gibt es für Händler einiges zu beachten: Die kostenlose Rücknahmepflicht gilt unabhängig von der Verkaufsfläche und ohne Pflicht zum Neukauf. Die Rücknahme erfolgt im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe. Hierfür müssen Händler eine gut sichtbare, leicht zugängliche und brandschutzgeeignete Rücknahmestelle (z. B. feuerfeste auslaufsichere Sammelbox) einrichten. Die Rücknahmestelle muss mit dem einheitlichen Rücknahmestellen-Logo („grüner Stecker“) gekennzeichnet sein. Kunden sind sichtbar über die Rückgabemöglichkeit sowie über die getrennte Entsorgung von Elektroaltgeräten (Symbol der durchgestrichenen Mülltonne) zu informieren.
Altgeräte sind brandschutzsicher zu sammeln (Lithium-Batterien) und regelmäßig an einen kommunalen Wertstoffhof oder ein geeignetes Rücknahmesystem zu übergeben.