Vape-Rücknahmepflicht
Ab dem 1. Juli: Rücknahmepflicht von alten E-Zigaretten und Tabakerhitzern im Handel
Ab dem 01.07.2026 gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Änderung für den Handel: Alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten, Pod-Systeme oder Tabakerhitzer für Tabaksticks an Endverbraucher abgeben, müssen ab sofort Altgeräte dieser Geräteart kostenlos von Endverbrauchern zurücknehmen – unabhängig von Verkaufsfläche, Neukauf und davon, ob der Händler das entsprechende Gerät selbst verkauft hat.
E-Zigaretten oder Caps/Pods gehören nicht in den Hausmüll, sondern sie sollten als Elektromüll im Fachhandel zurückgegeben oder im Wertstoffhoff entsorgt werden. In der Regel sind Akkus, Batterien oder sonstige Bauteile gekennzeichnet, die schädliche Substanzen enthalten. Das Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne findet man auf den Geräten selbst oder auf deren Verpackung. Leere Liquid Bottles dürfen in den Hausmüll, sie gehören ohne Totenkopf gekennzeichnet in die Gelbe Tonne bzw. mit Totenkopf gekennzeichnet in den Restmüll.
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