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2024

Pressemitteilung vom 02.12.2024

Veränderungen im BVTE-Vorstand: Christian Cordes und Jaanus Pauts als neue BVTE-Vorstandsmitglieder gewählt / Charles Lemmer ist neuer stellvertretender Vorstandsvorsitzender

(Berlin, 02.12.2024) ) In der regulären Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 27. November in Berlin wurden mit Christian Cordes (Imperial Brands/Reemtsma) sowie Jaanus Pauts  (JT International) zwei neue Mitglieder jeweils einstimmig in den Vorstand gewählt.

Jaanus Pauts hat bereits im Juli diesen Jahres die Rolle des Corporate Affairs & Communications (CA&C) Director bei JT International in Deutschland übernommen.

Christian Cordes leitet als Corporate & Legal Affairs Director Cluster DACH die Unternehmenskommunikation für Deutschland, Österreich und die Schweiz bei Imperial Brands/Reemtsma.

Erforderlich wurden die Wahlen durch die Rücktritte von Dior Decupper (Imperial Brands/Reemtsma) und Gian Luigi Cervesato (JT International) aus jeweils persönlichen Gründen. Beiden dankte Claudio-Alberto Dötsch als Vorstandsvorsitzender für ihre bisherige Unterstützung im Verband herzlich.

Zum stellvertretenden Vorsitzenden wählten die Mitglieder des Vorstands in der vorherigen Vorstandssitzung Charles Lemmer (General Manager DACH Region Heintz van Landewyck), der neben dem Vorstandsvorsitzenden Claudio-Alberto Dötsch die ehrenamtliche Verbandsspitze komplettiert.

Der Bundesverband bündelt als Interessenvertretung auf nationaler Ebene unter seinem Dach verschiedene Unternehmensgrößen und Produktgruppen und tritt für die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss ein.

Die Mitgliedsunternehmen und -verbände des BVTE stehen stellvertretend für die Branche für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und andere neuartige Nikotinprodukte, die in Deutschland

  • direkt, indirekt und induziert die Beschäftigung von rund 350.000 Menschen sichert
  • etwa 43 Mrd. Euro bzw. 1,3 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt
  • und mit dem Verkauf von Tabak- und Nikotinerzeugnissen Steuereinnahmen (Tabak- und Mehrwertsteuer) in Höhe von fast 20 Mrd. Euro generiert.

Die Stärkung der Verbrauchersouveränität und Wahlfreiheit des Konsumenten, Aufklärung über neuartige, rauchfreie Erzeugnisse und deren Potenzial zur Risikoreduzierung sowie der Jugendschutz und die Sensibilisierung für Umweltschutz sind Schwerpunkte der Verbandsarbeit.

Foto: Charles Lemmer, General Manager DACH Region Heintz van Landewyck

Kontakt für Rückfragen:

Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Georgenstraße 25
10117 Berlin
Tel. +49 30 88 66 36-123

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Pressemitteilung vom 28.11.2024

Rauchverbote im Freien: Nach Ablehnung durch Bundesrat auch keine Mehrheit im Europäischen Parlament

BVTE fordert Bundesregierung zur Ablehnung von übergriffiger EU-Vorlage auf

(Berlin, 28. November 2024) Anlässlich der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament, in der die Pläne der EU-Kommission für eine Ausweitung von Rauch- und Dampfverboten auf viele Orte im Freien keine mehrheitliche Unterstützung fanden, fordert der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für eine Ablehnung der EU-Vorlage durch die Bundesregierung zu sorgen. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat die EU-Pläne abgelehnt.

„Nach dem Nein des Bundesrates findet das übergriffige Vorhaben auch keine Unterstützung im Europäischen Parlament. Das ist ein Totalschaden für die EU-Kommission,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Die Europäer wollen keine weiteren exzessiven Verbote und Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit.“

Mücke forderte Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für ein Nein der Bundesregierung bei der Abstimmung im Rat der Mitgliedstaaten am 3. Dezember zu sorgen: „Die rot-grüne Minderheitsregierung muss dem Votum des Bundesrats folgen und diesen Eingriff in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten ablehnen.“

Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird in Deutschland überwiegend auf Länderebene geregelt. Die aktuellen Rauchverbotsregelungen sind nach kontroversen Debatten in der Vergangenheit heute allgemein akzeptiert. Durch die Einmischung der EU-Kommission drohen jedoch bereits befriedete gesellschaftliche Konflikte erneut auszubrechen.

In der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments betonten die Abgeordneten mehrheitlich das Potenzial von neuartigen Nikotinprodukten wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln zur Schadensminderung, das von der EU-Kommission nicht ausreichend berücksichtigt werde. Ebenso warnten sie vor den Folgen einer Ausweitung der Rauchverbote auf Orte im Freien insbesondere für die Außengastronomie. Eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments, die das Kommissionsvorhaben im Grundsatz unterstützt hätte, verfehlte hingegen die mehrheitliche Zustimmung.

Am vergangenen Freitag hatte bereits der Bundesrat den Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt. Die Bundesländer kritisierten die massive Einschränkung von Plätzen im Freien, an denen der Konsum von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern erlaubt ist, und warnten insbesondere vor den Folgen von Rauchverboten im Freien für die bereits unter wirtschaftlichem Druck stehende Gastronomiebranche.

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Ratsempfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen soll von den EU-Gesundheitsministern am 3. Dezember 2024 verabschiedet werden. Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte zuletzt eine Zustimmung angekündigt.

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Pressemitteilung vom 22.11.2024

Bundesländer lehnen EU-Pläne zu Verboten im Freien ab

(Berlin, 22. November 2024) In der heutigen Sitzung des Bundesrates haben die Ländervertreter EU-Plänen für eine Ausweitung von Rauch- und Dampfverboten auf viele Orte im Freien inklusive der Außenbereiche der Gastronomie eine klare Absage erteilt. Nach diesem eindeutigen Ländervotum fordert der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf, in Brüssel gegen die Vorlage der EU-Kommission zu stimmen.

„Die Position des Bundesrates ist deutlich: die Länder wollen keine radikale Ausweitung der Rauchverbotsregeln,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir erwarten deswegen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, dass er in Brüssel klar Nein zu diesem übergriffigen und bevormundenden Vorhaben der EU-Kommission sagt.“ Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird in Deutschland überwiegend auf Länderebene geregelt.

Die Vertreter der Bundesländer haben heute die radikalen Vorschläge der EU-Kommission nachdrücklich kritisiert, Tabakrauchen an vielen Orten im Freien zu untersagen und die Verbote auch auf den Gebrauch von schadstoffarmen E-Zigaretten und Tabakerhitzern auszuweiten. Die massive Einschränkung von Plätzen im Freien, an denen der Konsum von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern erlaubt ist, findet keine Unterstützung der Landesregierungen. Zudem würde die bereits unter wirtschaftlichem Druck stehende Gastronomiebranche von weiteren Rauchverboten in Außenbereichen in „besonderem Maße“ getroffen.

Der Bundesrat stellt außerdem fest, dass für die Ausweitung der Rauch- und Dampfverbote auf Orte im Freien eine ausreichende wissenschaftliche Rechtfertigung fehle. Es bestünden „Zweifel an der Belastbarkeit der Daten“, die die EU-Kommission zu möglichen Gesundheitsfolgen für umstehende Personen vorgelegt habe.

Tatsächlich wird Tabakrauch außerhalb geschlossener Räume in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar. Zugleich ist das Gefährdungspotenzial der Emissionen von schadstoffarmen E-Zigaretten und Tabakerhitzern nicht mit Passivrauchen vergleichbar. Dies gilt gerade für eine Nutzung an Orten im Freien.  

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Ratsempfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen soll von den EU-Gesundheitsministern am 3. Dezember 2024 verabschiedet werden. Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte zuletzt eine Zustimmung angekündigt. Die Umsetzung der Ratsempfehlung ist für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich.

 

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Pressemitteilung vom 20.11.2024

(Berlin, 20. November 2024) Kürzlich wurde von einem Anstieg der E-Zigaretten-Nutzung berichtet, besonders bei Disposables (Einweg-E-Zigaretten), die bevorzugt von Jugendlichen verwendet werden sollen. Als Quelle dienten dabei veröffentlichte DEBRA-Zahlen zum Raucheranteil. Der BVTE kritisiert diesen unbegründeten Alarmismus scharf und sieht sich in seiner Kritik an den DEBRA-Zahlen und den methodischen Schwächen der Datenerhebung erneut bestätigt. BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke mahnt eine kritische Analyse und wissenschaftliche Betrachtung der Originalveröffentlichung an.

Die DEBRA-Zahlen zum Raucheranteil lagen in der Vergangenheit bis zu fünfzehn Prozentpunkte über dem Mikrozensus und deutlich höher als in den Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert-Koch-Instituts (RKI). „DEBRA wurde schon oft, besonders wegen des geringen Umfangs der Stichprobe, kritisiert. Und trotzdem beziehen sich Politiker und Publizisten immer wieder auf diese umstrittenen Zahlen, um neue Beschränkungen oder sogar Verbote für Tabak und Nikotin zu fordern.“ kritisiert Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).

Aktuell stehen Aromen und Einweg-E-Zigaretten im Fadenkreuz der Nikotingegner. DEBRA versucht offenbar, die passenden Argumente beizutragen. Die aktuelle Studie1 will eine zunehmende Verbreitung von E-Zigaretten bestätigt sehen. Analysiert man aber die Daten, stieg der Dampferanteil seit 2016 von 1,6% auf 2,2% im vergangenen Jahr. Das wäre allerdings kein Anstieg, sondern eher eine Stagnation auf äußerst niedrigem Niveau. Das Argument, dass Einweg-E-Zigaretten hauptsächlich von Jugendlichen verwendet werden, leitet sich ebenfalls nicht aus den Daten ab, nach denen über 95% der Nutzer Erwachsene sind. Die Prävalenz bei der Disposablenutzung liegt insgesamt bei einem sehr niedrigen Niveau von 0,8%.

„Die Empfehlungen der Autoren zu Aromaverboten und höheren Steuern ergeben sich keinesfalls aus der Studie, beklagt Jan Mücke. „Die DEBRA-Daten sind für eine politische Instrumentalisierung, für schärfere Regulierungen und Bevormundung erwachsener Dampferinnen und Dampfer absolut ungeeignet.“

Stattdessen sollte man sich auf die eigentlichen Probleme beim Thema Einweg-E-Zigaretten fokussieren, die auch dem BVTE erhebliche Sorgen bereiten: Ein wachsender irregulärer Markt unterläuft den Jugendschutz. Dabei werden illegale Produkte gehandelt, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Häufig werden zulässige Füllvolumen oder Nikotingehalte überschritten, Auflagen der Produktaufmachung nicht eingehalten oder verbotene Inhaltstoffe eingesetzt. Neue Pauschalverbote würden daran allerdings wenig ändern, sondern in erster Linie die Schwarz- und Graumärkte weiter stärken. Die eigentlichen Risiken von Einweg-E-Zigaretten bestehen in den Defiziten bei der Umsetzung der bestehenden Regeln.

Nach den Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)2 liegt bei Jugendlichen die 30-Tage Prävalenz für Disposables bei 6,7% und unter dem Raucheranteil in dieser Altersgruppe. Mücke wiederholt in dem Zusammenhang die BVTE-Forderungen nach einer konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Jugendschutzvorgaben: „Tabak und E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Die Einhaltung des Abgabeverbots an Minderjährige im Handel muss strikt durchgesetzt werden.“ Dafür brauche es mehr Kontrollen der Ordnungsbehörden, mehr verdeckte Testkäufe und im Falle von Verstößen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Auch die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals könnte hilfreich sein, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben könne, wenn Händler Produkte ohne Jugendfreigabe an Minderjährige verkaufen.

 

1Klosterhalfen et al., 2024, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/add.16675

2 https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/pressemitteilungen/daten_und_fakten/Infoblatt_DAS_2023_Rauchen_2024-05-21_Final.pdf

 

 

 

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Pressemitteilung vom 24.09.2024

Unterstützung der Aktion „Sauberer Busbahnhof“ im Rahmen der BVTE-Umweltkampagne / Gemeinsamer Appell zur verantwortungsvollen Entsorgung von Zigarettenmüll

 

(Meißen/Berlin, 24.09.2024) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit Hauptgeschäftsführer Jan Mücke hat am Montag, dem 23. September am Meißner Busbahnhof im Rahmen der BVTE-Umweltkampagne vier Sammelbehälter für Zigarettenabfälle sowie Taschenaschenbecher persönlich an Markus Renner, den Bürgermeister der Stadt Meißen, sowie an Jens Dehnert, den Chef der Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) übergeben.

Ziel dieser Unterstützung und gemeinsames Anliegen ist die Verbrauchersensibilisierung. Künftig soll weniger Zigarettenmüll auf dem Boden liegen. Besonders am Meißner Busbahnhof, wo täglich tausende Menschen warten, sind Zigarettenabfälle ein großes Ärgernis.  Um das Rauchen in diesem Bereich zumindest zu reduzieren, hat die Stadt Meißen schon verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Bereits im Frühjahr hatte der Bauhof am Busbahnhof zwei große Schilder mit der Aufschrift „Rauchfreier Busbahnhof“ angebracht, zudem wurden jeweils neun Papierkörbe durch eine Variante ohne Aschenbecher ersetzt und die Scheiben der Wartehäuschen wurden mit Rauchfrei-Aufklebern versehen. Eine separate Raucherinsel ist markiert.  

Die Sammelbehälter und kostenfreien Taschenaschenbecher sollen bei der Aktion „Sauberer Busbahnhof“ künftig begleitend unterstützen.

Leider entsorgen nicht alle Raucherinnen und Raucher ihre Zigarettenabfälle unterwegs ordentlich in Abfallbehältern, wenn sie auf der Straße, im Park oder Freibad rauchen. Oft geschieht es aus Gedankenlosigkeit oder aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass sie durch das achtlose Wegwerfen von Zigarettenabfällen die Umwelt verschmutzen und auch eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Der BVTE macht sich für eine höhere Verbrauchersensibilisierung stark, um zu einer nachhaltigen Verbesserung des Littering-Problems beizutragen. Seit Kampagnenstart 2020 wurden bundesweit bisher mehr als eine halbe Million Taschenaschenbecher sowie Plakate und Flyer verteilt, u.a. über die Strandkorbvermieter an der Ostsee. Mit Taschenaschenbechern und auch Sammelbehältern für besondere Hot Spots soll ein zusätzlicher Anreiz zur verantwortungsvollen Entsorgung geboten werden.

Künftig werden Hersteller von Filterzigaretten auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Kostenübernahme für Säuberungs- und Entsorgungsmaßnahmen verpflichtet. Die Tabakwirtschaft stemmt dabei den „Löwenanteil“ von 161 Millionen Euro in den Einwegkunststoff-Fonds. Aus BVTE-Sicht wird das allein jedoch nicht zu einer nachhaltigen Verringerung der Umweltverschmutzung führen. Man werde bei der Bekämpfung des Littering-Problems nur erfolgreich sein, wenn durch vielfältige Sensibilisierungsmaßnahmen auf das Verhalten uninformierter oder uneinsichtiger Konsumenten eingewirkt wird.

Sei es durch die Optimierung der kommunalen Infrastruktur (Abfallbehälter für Zigarettenkippen) oder durch einen konsequenten Vollzug bestehender ordnungsrechtlicher Bestimmungen. Somit können Städte und Gemeinden an diesen Stellen ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Verschmutzungsproblems leisten. Für eine weggeworfene Zigarette kann auch in Meißen ein Bußgeld erhoben werden.

Bürgermeister Renner und VGM-Chef Dehnert appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, Müll und besonders auch Zigarettenabfälle verantwortungsvoll zu entsorgen. Eine intakte und saubere Umwelt ist die Grundvoraussetzung für eine lebenswerte Stadt und sollte im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sein.

Die neuen Sammelbehälter werden künftig u.a. am Busbahnhof hängen. Die wiederverwend- und recycelbaren Taschenaschenbecher sind erhältlich im Rathaus, am Busbahnhof sowie der Touristinformation.

Foto „BVTE MEI“: VGM-Chef Jens Dehnert, Bürgermeister Markus Renner, Udo Jendrossek, BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke und FDP-Stadt- und Kreisrat Martin Bahrmann

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Pressemitteilung vom 19.09.2024

Kontrollverlust im E-Zigaretten-Markt – hohe Anzahl illegaler Vapes

BVTE fordert konsequente Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben statt neuer Schaufensterpolitik

Anlässlich der Eröffnung der globalen Leitmesse InterTabac heute in Dortmund hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vor einem zunehmenden staatlichen Kontrollverlust im deutschen E-Zigaretten-Markt gewarnt. Verstöße gegen Jugend- und Verbraucherschutzvorgaben sowie steuerrechtliche Bestimmungen würden nicht ausreichend verfolgt und sanktioniert. Der BVTE forderte die konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze und eine Abkehr von regulatorischem Aktionismus.

Gerade im Marktsegment der beliebten Einweg-E-Zigaretten werden eine wachsende Anzahl nicht verkehrsfähiger Produkte festgestellt. Diese illegalen „Vapes“ haben zu große Flüssigkeitstanks, zu hohe Nikotingehalte oder verstoßen gegen Kennzeichnungs- und Beipackzettelpflichten. Oftmals fehlt die Steuerbanderole an der Verpackung. Hinzukommt, dass die Kontrolle des gesetzlichen Mindestabgabealters von 18 Jahren für Tabak und E-Zigaretten von einzelnen Anbietern im stationären und Online-Handel nur unzureichend erfolgt.

„Wir erleben vielerorts gerade ein Staatsversagen. Schwarze Schafe bringen die ganze Branche und den Handel mit ihrem verantwortungslosen Tun in Verruf. Die Behörden müssen hier endlich entschieden gegensteuern,“ forderte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE): „Wir brauchen mehr Kontrollen der Ordnungsbehörden, mehr verdeckte Testkäufe und im Falle von Verstößen empfindliche Bußgelder.“ Zur Gewährleistung einer effektiven Rechtsdurchsetzung fordert der BVTE weiterhin ein bundesweites Meldeportal, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben kann, wenn ein Händler nicht verkehrsfähige Ware verkauft oder Tabak und E-Zigaretten an Minderjährige abgibt.

Aktuelle Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegen zwar, dass der Trend zum Nichtrauchen unter Jugendlichen auch nach der Corona-Pandemie ungebrochen ist. Alarmistische Meldungen zu einer angeblichen Verdoppelung der Anzahl minderjähriger Raucher haben sich mit dem Drogenaffinitätsbericht der BZgA von Mai 2024 als unhaltbar erwiesen. Zugleich zeigen die Erhebungsdaten der BZgA jedoch, dass Kinder und Jugendliche zu einfach an Einweg-E-Zigaretten gelangen: 6,7 Prozent der 12 bis 17-jährigen gaben an, im Monat vor der Befragung „Vapes“ konsumiert zu haben.

„Minderjährige sollen und dürfen nicht rauchen oder dampfen! Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Durchsetzung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten im Handel,“ erklärte BVTE-Hauptgeschäftsführer Mücke. Ein konsequentes Vorgehen der Ordnungsbehörden gegen Gesetzesverstöße stärke den Jugendschutz unmittelbar. Er warnte dagegen vor regulatorischen Schnellschüssen wie Aromenverboten für E-Zigaretten oder ein Werbeverbot in den Geschäften: „Mit Schaufensterpolitik werden Jugendliche nicht von Vapes ferngehalten, sondern lediglich verantwortungsvolle Händler und erwachsene E-Zigaretten-Nutzer bestraft.“

Der Branchenverband engagiert sich selbst seit seiner Gründung für den Kinder- und Jugendschutz. Über eine Million Aufkleber „Stopp! Tabak, E-Zigaretten erst ab 18!“ für Eingangsbereich und Kassenzonen der Verkaufsstellen sind bisher vom BVTE versandt worden. Außerdem können Beschäftigte und Auszubildende des Handels über das preisgekrönte Online-Learning-Tool www.jugendschutz-handel.de einen Lehrgang zu den geltenden Jugendschutz-Bestimmungen absolvieren.

Pressemitteilung vom 17.09.2024

BVTE kritisiert übergriffige Pläne der EU-Kommission zur Ausweitung von Rauchverboten

(Berlin, 17. September 2024) Die Europäische Kommission hat heute Vorschläge für eine radikale Ausweitung der Rauchverbotsregeln in den Mitgliedstaaten vorgestellt. Tabakrauchen soll künftig auch an vielen Orten im Freien inklusive der Außenbereiche der Gastronomie untersagt werden und die Verbote auch den Gebrauch von E-Zigaretten und Tabakerhitzern umfassen. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) kritisiert die erneute Einmischung der EU in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Pläne der Kommission seien eine Abkehr vom eigentlichen Nichtraucherschutz mit der vorrangigen Zielsetzung, eine weitere Ausgrenzung von Rauchern zu erreichen. Zudem sende die undifferenzierte Einbeziehung von schadstoffarmen Alternativprodukten in die Rauchverbote ein fatales Signal, das den Umstieg auf potenziell weniger schädliche E-Zigaretten und Tabakerhitzer behindere.

„Das Warnsignal der Europawahl ist bei der EU-Kommission offenbar wirkungslos verhallt,“ kommentierte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke: „Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen übergriffigen und dirigistischen Plänen Einhalt zu gebieten.“ Der Nichtraucherschutz liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. In Deutschland haben sich die bestehenden Regelungen auf Bundes- und Länderebene bewährt und zur Befriedung einer erhitzten gesellschaftlichen Debatte geführt. Für weitergehende Verbote, wie sie die Kommission vorschlägt, fehlt in Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung in der Bevölkerung. So scheiterte bereits 2023 eine Europäische Bürgerinitiative, die eine Ausweitung von rauch- und dampffreien Außenbereichen forderte und von rund vierzig europäischen Gesundheits-NGOs angeführt wurde, am erforderlichen EU-Quorum von einer Million Unterschriften. Nur 22.000 Bürgerinnen und Bürger sammelten sich innerhalb eines Jahres hinter den radikalen Plänen, die nun dennoch in der Vorlage der EU-Kommission aufgegriffen wurden.

„Was die EU-Kommission vorschlägt, ist ein Paradigmenwechsel: der Schutz von Nichtrauchern steht nicht länger im Mittelpunkt. Hier geht es um die Bevormundung von Rauchern und ihre Verdrängung aus dem öffentlichen Raum,“ kritisierte Jan Mücke den Entwurf der Brüsseler Behörde. Die EU-Kommission habe nicht einmal untersucht, ob es an den betroffenen Orten im Freien tatsächlich zu einer gesundheitlichen Gefährdung von Nichtrauchern komme. Außerhalb von geschlossenen Räumen wird Tabakrauch in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar. Eine Gefährdung Umstehender kann ausgeschlossen werden.

Mit der zusätzlich vorgesehenen Übertragung der Rauchverbote auf den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern verunsichere die Kommission zudem viele Millionen Raucher in der EU, die über einen Umstieg auf diese neuartigen Erzeugnisse nachdenken und damit ihre gesundheitlichen Risiken reduzieren könnten. „Die Kommission behandelt vorsätzlich ungleiches gleich. Der Umstieg auf schadstoffarme Alternativen wird nicht durch eine risikobasierte Regulierung unterstützt. Das ist Gesundheitspolitik von vorgestern,“ erklärte Jan Mücke. Die EU-Kommission erteilt damit dem wissenschaftlich anerkannten Ansatz der „Tobacco Harm Reduction“ eine Absage, ohne belastbare Studien für eine Gefährdung Umstehender durch die Emissionen neuartiger Produkte vorlegen zu können. Beim Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern verbrennt kein Tabak, gesundheitsgefährdende Verbrennungsstoffe werden vermieden. Die englische Gesundheitsbehörde PHE konnte „keine Gesundheitsrisiken“ durch E-Zigaretten-Dampf für Umstehende identifizieren. Dampfprodukte unterliegen in England nicht den gesetzlichen Vorgaben zum Nichtraucherschutz, ihre Verwendung in geschlossenen Räumen wird über das Hausrecht geregelt. Die Förderung der E-Zigarette durch die Gesundheitspolitik hat in England zu einem deutlichen Rückgang der Raucherzahlen beigetragen.

Der heute von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf zur Überarbeitung der „Ratsempfehlung für rauchfreie Umgebungen“ sieht eine Ausweitung der Rauchverbotszonen auf Orte im Freien vor wie z.B. Außenbereiche der Gastronomie, Haltestellen oder Schwimmbäder. Zudem soll das Rauchverbot auch für den Gebrauch von E-Zigaretten und Tabakerhitzern gelten. Mit der Vorlage der Kommission werden sich die Regierungen der Mitgliedstaaten voraussichtlich am 3. Dezember befassen. Eine Beteiligung des Europäischen Parlaments ist nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Ratsempfehlungen ist für die Mitgliedstaaten nicht rechtsverbindlich.

 

Pressemitteilung vom 31.05.2024

(Berlin, 31.05.2024) Die Raucherzahlen für Minderjährige liegen in Deutschland weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Einen unverändert rückläufigen Trend belegt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit neuen repräsentativen Studienergebnisse zur Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik.

Nach den Zahlen der BZgA rauchten im vergangenen Jahr 7,2 Prozent der männlichen und 6,4 Prozent der weiblichen Befragten im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Raucherprävalenz bei Minderjährigen stagniert damit auf dem Niveau von 2019 vor der Coronapandemie. Zugleich haben mehr als acht von zehn Jugendlichen noch nie in ihrem Leben Tabak geraucht. In der Erhebung der BZgA wurden 7.001 Jugendliche und junge Erwachsene befragt.

Den in der Studie ermittelten Anstieg der Verwendung von E-Zigaretten unter Minderjährigen nahm BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke zum Anlass, Forderungen nach einer konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Jugendschutzvorgaben zu wiederholen: „Tabak und E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Die Einhaltung des Abgabeverbots an Minderjährige im Handel muss strikt durchgesetzt werden.“ Dafür brauche es mehr Kontrollen der Ordnungsbehörden, mehr verdeckte Testkäufe und im Falle von Verstößen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Der BVTE empfiehlt die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben könne, wenn Händler Produkte ohne Jugendfreigabe an Minderjährige verkaufen.

Der aktuelle Drogenaffinitätsbericht der BZgA widerlegt die alarmistischen Zahlen zum jugendlichen Rauchverhalten der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA-Studie), die Auslöser für politische Forderungen nach einer noch strengeren Regulierung von Tabakprodukten waren. Die DEBRA-Studie hatte für 2022 nahezu eine Verdoppelung der Raucherprävalenz bei Jugendlichen auf 15,9 Prozent gemeldet. 2023 rauchten angeblich 14,9 Prozent der 14- bis 17-jährigen. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) sieht sich in seiner Kritik an der DEBRA-Studie und ihren methodischen Schwächen bestätigt. DEBRA erhebt im Jahresverlauf nur von 300 Minderjährigen Daten zum Nikotin- und Tabakkonsum. Die Stichprobe der BZgA ist dagegen wesentlich größer und aussagekräftiger.

„Die DEBRA-Daten sind für eine politische Instrumentalisierung und die Rufe nach noch mehr Verboten und Bevormundung erwachsener Raucherinnen und Raucher ungeeignet. Die Ergebnisse der BZgA zeigen deutlich, dass der Trend zum Nichtrauchen bei Jugendlichen ungebrochen ist“, erklärte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.

Händlerangebot

Pressemitteilung vom 23.05.2024

„Effektiven Kinder- und Jugendschutz durch hohe Bußgelder und strikte Einhaltung des Abgabeverbots durchsetzen!“

(Berlin, 23. Mai 2024) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat anlässlich des Weltnichtrauchertages (31. Mai) erneut die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Tabakerzeugnisgesetz gefordert. Gegenwärtig ist die Marktüberwachung auf über 400 Behörden deutschlandweit verteilt. Oftmals werden Verstöße nicht erkannt, nur wenige Behörden vollziehen Testkäufe mit Minderjährigen.

„Wir erleben leider gerade in einigen größeren Städten ein Staatsversagen. So gelangen insbesondere E-Zigaretten immer wieder in die Hände von Minderjährigen,“ sagte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke in Berlin. E-Zigaretten – egal ob nikotinhaltig oder nikotinfrei – dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Zudem sind diese Produkte, die häufig aus dem Ausland stammen, oftmals nicht einmal mit einer Umverpackung mit Steuerbanderole versehen, haben zu hohe Nikotingehalte oder entsprechen wegen des Verstoßes gegen Kennzeichnungs- und Beipackzettelpflichten nicht den deutschen Produktregulierungsvorschriften.

„Um es klar zu sagen: Kinder und Jugendliche sollen und dürfen nicht rauchen oder dampfen! Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Einhaltung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten im Handel, dass vor allem mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro durchgesetzt werden muss,“ forderte Mücke. Nur in wenigen Fällen werden Verstöße mit hohen Bußgeldern belegt. Verdeckte Testkäufe sind bei vielen Ordnungs- und Überwachungsbehörden noch viel zu selten. Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern und für eine effektive Rechtsdurchsetzung zu sorgen, schlägt der BVTE daher erneut ein bundesweites Meldeportal für Verstöße gegen die Vorschriften vor. Jedermann soll den zuständigen Behörden damit, auf Wunsch auch anonym, einen Hinweis geben können, wenn ein Händler an Minderjährige oder nicht verkehrsfähige Produkte verkauft. Außerdem sollte in der behördlichen Praxis der Bußgeldrahmen von 50.000 Euro öfter ausgeschöpft werden. Gewinne aus dem Verkauf an Minderjährige und von illegalen Produkten müssen abgeschöpft werden.

„Einzelne schwarze Schafe bringen die ganze Branche und den Handel mit ihrem verantwortungslosen Tun in Verruf. Dem muss der Staat endlich aktiv entgegentreten,“ forderte der BVTE. Der Branchenverband engagiert sich selbst seit Jahren für den Kinder- und Jugendschutz. Über eine Million Aufkleber „Stopp! Tabak, E-Zigaretten erst ab 18!“ für die Kassenzone und den Eingangsbereich der Verkaufsstellen sind bisher vom BVTE versandt worden. Außerdem können Beschäftigte des Handels über das preisgekrönte Online-Learning-Tool www.jugendschutz-handel.de einen zertifizierten Lehrgang absolvieren.

Pressemitteilung vom 26.01.2024

Der Zigarettenabsatz ist 2023 auf 64 Mrd. Stück gesunken. Das waren 2,7% weniger als im Vorjahr, als noch 65,8 Mrd. Zigaretten versteuert wurden. Dies geht aus den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Bezug von Steuerzeichen für Tabakprodukte und Substitute für Tabakwaren hervor.

„Bei den Tabakwaren sind Zigaretten nach wie das beliebteste Produkt, jedoch geht der Zigarettenkonsum seit Jahren kontinuierlich zurück“, so Jan Mücke, Hautgeschäftsführer im BVTE. Im Trend der letzten Jahre waren dies ein bis drei Prozent. 2022 war der Absatz um 8,3% zurückgegangen. 2022 gab es eine Tabaksteuererhöhung auf alle Tabakwaren, jedoch hat die Energiekrise durch den Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen erhöhten Lebenshaltungskosten den Konsum von Tabakwaren zusätzlich einbrechen lassen. Auch 2023 sind die Preise weiterhin stark angestiegen und belasten die Verbraucher. Hinzu kommt, dass die Tabaksteuer im letzten Jahr für Tabakwaren erneut angehoben wurde.

Auch bei anderen klassischen Tabakprodukten ist der Absatz gesunken. Feinschnitt zum Selberdrehen oder Stopfen verzeichnete beim Steuerzeichenbezug ein Minus von 6,0%. 2023 wurden insgesamt 23.581 Tonnen versteuert, 2022 waren es noch 25.080 Tonnen gewesen. Der Feinschnittkonsum war in der Lockdown-Phase während der Corona-Pandemie angestiegen, weil durch den eingeschränkten Reiseverkehr keine preiswerteren Zigaretten im Ausland zu kaufen waren.

Bei Zigarren/Zigarillos ging der Absatz mit 2,3 Mrd. Stück um 9,7% zurück. 2022 wurden noch 2,5 Mrd. Stück versteuert. Pfeifentabak ist mit 398 Tonnen ein Nischenprodukt. Wasserpfeifentabak konnte nur 728 Tonnen verzeichnen, da Shisha-Tabak fast so hoch wie Zigaretten besteuert wird und seit Mitte 2022 in Deutschland nur noch in 25 g Packungen angeboten werden darf. Als Folge hiervon scheint ein zunehmender Anteil der Nachfrage vom Schwarzmarkt bedient zu werden.

Der kontinuierliche Rückgang beim Bezug von Steuerzeichen für Tabakwaren widerlegt Annahmen zu einem Anstieg der Raucherquote. Die Deutsche Befragung zum Rauchverhalten (Debra) hatte ermittelt, dass der Anteil der Raucher seit Corona auf über 30% angewachsen ist. „Die Debra-Studie weist methodische Schwächen auf. Wäre der Raucheranteil so hoch, dann müsste auch die Absatzmenge gestiegen sein. Das ist nicht der Fall“, stellte Jan Mücke fest. Die Zahl der Raucher gehe seit Jahren zurück. Nach einem jüngst erschienenen WHO-Bericht zu weltweiten Raucherprävalenzen rauchen in Deutschland aktuell 18,8% der Bevölkerung ab 15 Jahren.

Der Rückgang beim versteuerten Tabakabsatz wird auch nicht durch legal oder illegal aus dem Ausland eingeführte Zigaretten kompensiert. Nach den vom Marktforschungsinstitut IPSOS erhobenen Abfalluntersuchungen in Müllanlagen und auf der Straße beträgt der Anteil der Zigarettenschachteln, die keine deutsche Steuerbanderole aufweisen und hier konsumiert wurden, 18,7%. Der Anteil liegt damit leicht unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019 (19,1%). Dies ist ein weiteres Indiz, dass nicht von einem überproportional gestiegenen Raucheranteil seit Corona ausgegangen werden kann.

Seit Juli 2022 werden nikotinhaltige und nikotinfreie Liquids für E-Zigaretten, sogenannte Substitute für Tabakwaren, in Deutschland erstmals mit 0,16 Euro/ml versteuert. 2023 wurden für 1241 Tsd. Liter Steuerzeichen bezogen und damit 201 Mio. Euro an Tabaksteuer eingenommen. 2024 ist die Steuer für Liquids erneut angestiegen auf 0,20 Euro/ml und wird bis 2026 weiter angehoben auf 0,32 Euro/ml.

Bei den Tabakprodukten stehen 2024 keine Steuererhöhungen an. Weitere Schritte sind für 2025 und 2026 vorgesehen. Die Gesamt-Tabaksteuereinnahmen für klassische Tabakprodukte und E-Zigaretten entwickelten sich 2023 besser als 2022 und liegen mit insgesamt 14,7 Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 14,2 Mrd. Euro. „Damit zeigt sich, dass sich mit moderaten Steuererhöhungen in einem schrumpfenden Markt Mehreinnahmen erzielen lassen“, findet Jan Mücke. Die bisher höchsten Tabaksteuereinahmen gab es 2015 mit 14,9 Mrd. Euro. Die meisten Einnahmen wurde 2023 mit 12 Mrd. Euro durch die Zigarette realisiert. Für erhitzten Tabak weist das Statistische Bundesamt wegen des Datenschutzes keine Zahlen auf, da auf dem deutschen Markt zurzeit nur zwei Anbieter Tabaksticks anbieten.

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Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer

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