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2022

Umweltschutz

Pressemitteilung vom 02.11.2022

Sonderabgabe auf Einweg-Kunststoffprodukte

(Berlin, 02. November 2022) Der heutige Beschluss der Bundesregierung zur Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte stößt bei der Wirtschaft auf Unverständnis. Danach sollen Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten Abgaben in einen staatlichen Fonds einzahlen und so die Reinigungskosten für die entsprechenden Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Der Vorschlag einer Sonderabgabe komme zur Unzeit, weil die deutsche Wirtschaft vollständig damit ausgelastet sei, den Betrieb trotz explodierender Energiepreise aufrecht zu erhalten und damit für den Erhalt von hunderttausenden von hochbezahlten Arbeitsplätzen zu sorgen. Die Entscheidung widerspreche dem am 29. September 2022 von der Bundesregierung beschlossenen „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise und sollte daher zurückgestellt oder zumindest so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden.

Kritisiert wird nicht nur der Zeitpunkt des Vorschlags, sondern auch dessen Inhalt. Um bei der Umsetzung der EU-Vorgaben unnötige Bürokratiekosten für Unternehmen zu vermeiden, hatten sieben Wirtschaftsverbände bereits im März 2021 einen detaillierten Vorschlag für eine privatwirtschaftliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung vorgelegt. „Unser Vorschlag hat gegenüber dem aktuellen Gesetzentwurf den Vorteil, dass er die Unternehmen erheblich weniger belastet, weil die Umsetzung – wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch - in die Hände der betroffenen Wirtschaftsbranchen gelegt wird“, erläutert Antje Gerstein, Geschäftsführerin des Handelsverband Deutschland HDE e. V. Anders als bei der geplanten Sonderabgabe seien im privatwirtschaftlichen Modell keine neuen 30 Planstellen im Umweltbundesamt (UBA) erforderlich und es müssten keine Doppelstrukturen geschaffen werden, weil die Registrierung zum Großteil auf die bereits vorhandenen Daten der Zentrale Stelle Verpackungsregister aufbauen könnte.

Wenig Verständnis haben die Wirtschaftsvertreter auch dafür, dass Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zentrale Rollen bei der Umsetzung des Gesetzes spielen wollen. „Die EU-Regeln sehen vor, dass die umzulegenden Kosten »zwischen den betroffenen Akteuren« festgelegt werden, also zwischen Wirtschaft und Kommunen“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoff-verpackungen e.V. „Nach dem aktuellen Vorschlag sollen die Kosten dagegen allein vom Umweltministerium festgelegt werden. Und das UBA soll festlegen können, wer wofür zahlen soll. Das hat nichts mehr mit dem Prinzip der Herstellerverantwortung zu tun“, kritisiert Engelmann.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene sog. Einweg-Kunststoff-Kommission halten die Verbände für zu schwach, um die Stimme der Wirtschaft wirksam zu vertreten. „Laut Kabinetts-beschluss soll die Kommission lediglich eine beratende Funktion bei der Festsetzung der Abgabensätze haben. Das ist eindeutig zu wenig. Eine 1:1-Umsetzung erfordert eine Kommission mit echten Entscheidungsbefugnissen“, fordert Dr. Andreas Gayk, Geschäftsführer des Markenverband e.V. Auch um die geplante Besetzung der Kommission gibt es Streit. „Umwelt- und Verbraucherverbände sind keine »betroffenen Akteure« entsprechend den EU-Vorgaben. Stimmberechtigte Mitglieder der Kommission dürfen daher nur Vertreter der betroffenen Wirtschaft und Kommunen in paritätischer Besetzung sein. Nur so kann ein hohes Maß an Akzeptanz bei den Betroffenen geschaffen werden“, so Gayk.

Unklar ist derzeit noch, wie hoch die Sonderabgabe ausfallen wird. „Es ist – gerade in diesen Zeiten - inakzeptabel, dass aus dem Gesetzentwurf nicht hervorgeht, in welcher Höhe Wirtschaft und Verbraucher belastetet werden sollen“, erklärt Jan Mücke, Hauptgeschäfts-führer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e.V. (BVTE). Die noch ausstehende Ermittlung der umzulegenden Kosten dürfe allein auf Basis des Gewichts erfolgen. Vorschlägen, zusätzlich auch die Stückzahl und das Volumen mit zu berücksichtigen, erteilt er eine Absage. „Die Ausweitung auf andere Kostenparameter außer Gewicht ist nicht praxisgerecht und würde zu einer massiven Überdeckung der tatsächlichen Kosten der Kommunen führen. Der Kostenanteil muss in einem konkreten Verhältnis zu den Abfallmengen stehen, daher halten wir Beträge, die über den gewichtsmäßigen Anteil von 175 Millionen Euro pro Jahr hinausgehen, für nicht gerechtfertigt“, stellt Mücke fest.

Kritisiert wird schließlich eine fehlende Ausnahme für pfandpflichtige Einweg-Getränkeflaschen. „In Deutschland sorgt ein effektives Pfandsystem dafür, dass die Gefahr der Vermüllung durch Getränkeflaschen aus Kunststoff stark reduziert wird. Gleichwohl will der Vorschlag auch bepfandete Flaschen mit einer Sonderabgabe belegen“, kritisiert Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE). Zwar sei es ein Schritt in die richtige Richtung, dass der Vorschlag unterschiedliche Abgabensätze für pfandpflichtige und nicht-bepfandete Flaschen vorsehe. „Das genügt jedoch nicht: Für Hersteller von bepfandeten Getränkeflaschen bedeuten die Registrierung, Meldung und Abwicklung einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Dieser Aufwand steht völlig außer Verhältnis zu der angedachten sehr niedrigen Abgabenhöhe“, kritisiert Feller und fordert dagegen eine Bagatellgrenze, wonach Produkte, die weniger als 1 Prozent des Abfall- und Müll-Aufkommens ausmachen, von den Vorgaben ausgenommen sind.

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Pressemitteilung vom 11.10.2022

Bundesinstitut empfiehlt wissenschaftsbasierte Regulierung

(Berlin, 11. Oktober 2022) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigt in der am 7. Oktober 2022 veröffentlichten Stellungnahme zu tabakfreien Nikotinbeuteln, dass mit dieser neuen rauch- und tabakfreien Produktkategorie die gesundheitlichen Risiken im Vergleich zum Rauchen reduziert werden können. Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus befürwortet das BfR eine Regulierung von Herstellung, Aufmachung und Verkauf der Nikotinbeutel.

Pressemitteilung vom 16.09.2022

Anlässlich des World Cleanup Days am 17. September erneuert der BVTE seinen Appell zum Umweltschutz. Zahlreiche ehrenamtliche Initiativen und Privatpersonen engagieren sich jährlich an diesem Tag in mehr als 160 Ländern auf der ganzen Welt für eine saubere Umwelt.

Vor knapp zwei Jahren hat der BVTE seine Kampagne „Achte auf die Umwelt“ ins Leben gerufen und seitdem eine knappe Viertel Million Taschenaschenbecher kostenfrei verteilt. So werden an den Stränden der deutschen Ostsee Strandbesucher bei Anmietung eines Strandkorbs mit einem handlichen Aschenbecher des BVTE versorgt. Dank der Unterstützung des Landesverbandes der Strandkorbvermietungen Schleswig-Holstein beteiligen sich zahlreiche Strandkorbvermieter an der Aktion und tragen damit zur Sauberkeit an den Stränden bei. Aber auch bei Festivals, Stadtfesten und vielen Aufräumaktionen sind die wiederverwendbaren Aschenbecher bundesweit von der Ostsee bis ins Allgäu im Einsatz.

Gemeinsames Anliegen und Hintergrund der Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ist der Umweltschutz und die Reinhaltung der Natur. Leider entsorgen nicht alle Raucher ihre Zigarettenabfälle ordentlich über Abfallbehälter und den Hausmüll. Abfälle jeglicher Art, egal ob Kaugummis, Zigarettenreste oder Fastfood-Verpackungen, sind ein globales Problem, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Auch wenn ein Großteil der Bevölkerung seinen Müll korrekt entsorgt, landet immer noch zu viel in der Umwelt.

Der BVTE will im Rahmen seiner Kampagne und mit der Website www.achteaufdieumwelt.de Verbraucher für einen verantwortungsvollen Umgang mit Müll im Allgemeinen sensibilisieren und zu mehr Achtsamkeit für eine saubere Umwelt animieren. Mit Aschenbechern, verschiedenen Plakatmotiven, einem Präventionsflyer, Videos sowie zahlreichen Informationen zum Littering und zu Zigarettenabfällen im Besonderen und Wissenswertem zum Filter auf der Kampagnenseite werden die Verbraucher umfassend informiert. Zusätzlich werden Sammelbehälter in Zigarettenoptik für besonders betroffene Hot Spots gesponsert, um punktuell noch mehr Bewusstsein für das Problem der Zigarettenabfälle zu schaffen.   

 

„Unsere Initiative richtet sich in erster Linie an unsere Konsumenten und möchte die gedankenlose Umweltverschmutzung vermeiden helfen“, so Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. Auch wenn es keine schnelle Lösung geben wird und einzelne Maßnahmen das Problem nicht lösen werden, sei es wichtig, das Bewusstsein für einen achtsamen Umweltschutz zu schärfen. „Nur die Kombination aus vielen Instrumenten wird mittel- und langfristig für einen besseren Umweltschutz sorgen, und nur gemeinsam kann das Problem des Litterings nachhaltig geändert werden: Hersteller, Verbraucher, Politik und Kommunen stehen hier gemeinsam in der Verantwortung.“

Künftig sollen Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, dazu zählen auch Zigarettenfilter, mehr Verantwortung übernehmen und sich an Reinigungskosten für den öffentlichen Raum beteiligen.  Die Tabakwirtschaft wird ihren Teil der Verantwortung tragen und setzt sich für eine kosteneffiziente Lösung des Litteringproblems ein. Sie macht sich neben der Beteiligung an den Reinigungskosten stark für ein größeres Problembewusstsein bei den Konsumenten. Zigarettenabfälle sollen nicht in der Natur oder im Wasser landen – sie müssen ordentlich entsorgt werden. Nur eine Änderung des Verbraucherverhaltens führt zu einer saubereren Umwelt.

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Pressemitteilung vom 15.09.2022

Tabakbranchenverbände fordern differenzierte, fortschrittliche Lösungen in der aktuellen Krisenzeit

(Dortmund, 15. September 2022) Die allgemeine Belastung der Wirtschaft durch Corona, unterbrochene Lieferketten, Inflation und Energiekrise verursacht auch in der Branche für Tabakwaren und neuartige Nikotinprodukte Schwierigkeiten, erklärten die Vertreter der Branchenverbände anlässlich der Eröffnung der Leitmesse InterTabac heute in Dortmund. Ein reflexartiges Weiterdrehen der Regulierungsschraube müsse aktuell mehr denn je unterlassen und von einer differenzierten, fortschrittlichen Politik abgelöst werden.
Mit den bevorstehenden Anpassungen der EU-Tabaksteuer- und EU-Tabakproduktrichtlinie werden für die gesamte Branche die Weichen für die kommenden Jahre gestellt werden. Hier müsse eine differenzierte Regulierung erfolgen, die die Besonderheiten der einzelnen Produktkategorien genauso berücksichtige wie die Belastungsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland.

Feinschnitt-Tabak habe eine andere steuerliche Belastbarkeit als die Zigarette, beim klassischer Pfeifentabak sei der Jugendschutz kein Thema und der Markt für klassischen Schnupftabak werde kontinuierlich kleiner. Diese simplen Wahrheiten müssten bei den Entscheidungsträgern in Berlin und Brüssel wieder mehr Berücksichtigung finden. „Gerade in dem derzeitigen Dauerkrisenmodus
ist es von höchster Relevanz, dass eine differenzierte Regulierung stattfindet“, so Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR): „Denn nur mit einer ausgeglichenen Regulierung, die die Unterschiede verschiedener Produktkategorien anerkennt, kann das Kulturgut Tabak fortbestehen.“

Eine prohibitive Tabakpolitik, die auf deutliche Tabaksteuererhöhungen, immer größere Warnhinweise oder Einheitsverpackungen setzt, werde von den Konsumenten als Gängelung und Schikane wahrgenommen – erreiche jedoch keine gesundheitspolitischen Ziele. „Die Regulierungsschraube ist bei Tabak schon heute überdreht. Wir brauchen keine neuen Verbote, sondern vielmehr eine aktive Förderung schadstoffarmer Produktinnovationen wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).
Den Konsumenten sollte eine breite Auswahl potenziell risikoreduzierter Alternativen zur Verfügung stehen. Für die aktuell in Deutschland nicht verfügbaren tabakfreien Nikotinbeutel haben sich Wissenschaftler des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) unlängst für eine Regulierung ausgesprochen. „Bei tabakfreien Nikotinbeuteln sollte die Bundesregierung den
wissenschaftsbasierten Ansatz berücksichtigen und zeitnah eine Regulierung nach Vorbild der E-Zigarette schaffen“, forderte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE.

Eine angemessene Berücksichtigung produktspezifischer Besonderheiten mahnte ebenfalls der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) für das Segment Zigarre und Zigarillo an. So handele es sich hierbei um reine Genussartikel, die meist von Männern gehobenen Alters und auch nur gelegentlich geraucht würden. Eine Jugendschutzproblematik bestehe nicht. Zudem würden die
mittelständischen Unternehmen der Zigarrenbranche von den aktuellen Entwicklungen wie Corona, Ukrainekrieg und Energiekrise in besonderem Maße belastet. Hinzu kämen hohe Investitionen zur Umsetzung eines verpflichtenden Track & Trace-Systems. „Vor diesem Hintergrund sind weitere Regulierungsmaßnahmen in Deutschland und besonders auf EU-Ebene nicht angebracht. Die Politik sollte in den nächsten Jahren auf Maßnahmen, die die Wirtschaftlichkeit unserer Unternehmen beeinträchtigen, dringend verzichten“, forderte Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des BdZ.

Im Tabakwaren-Handel seien die letzten Jahre für viele Händler ebenfalls von großer Unsicherheit und Existenzängsten geprägt gewesen. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) habe mit zwei Corona-Hilfsaktionen, für die seitens der Hersteller unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt wurden, für viele Händler wertvolle Hilfe leisten können. Nun gerate der Handel durch sprunghaft gestiegene Arbeitskosten, Inflation sowie explodierenden Energiekosten stark unter Druck. „Um Qualität und Quantität des Tabakwaren-Handels auch in Zukunft sicherzustellen, darf ihm die Luft zum Atmen nicht genommen werden“, erklärte Torsten Löffler, Präsident des BTWE.

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Pressemitteilung vom 19.08.2022

BVTE begrüßt wissenschaftsbasierten Ansatz für gesetzliche Regelung

(Berlin, 19. August 2022) Eine Studie von Wissenschaftlern des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in der Fachzeitschrift Tobacco Control bestätigt, dass tabakfreie Nikotinbeutel eine weitere potenziell risikoreduzierte Alternative für Raucherinnen und Raucher in Deutschland sein können. Auf Grundlage einer Untersuchung des Nikotingehalts und anderer gesundheitsrelevanter Inhaltsstoffe in 46 Produktproben empfehlen die Wissenschaftler für Nikotinbeutel eine angemessene Regulierung, die u.a. eine Nikotinobergrenze, Warnhinweise und Angaben zum Nikotingehalt auf den Verpackungen sowie Vorgaben zur Einhaltung des Jugendschutzes umfassen sollte.

„Die BfR-Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitnahen und sachgerechten Regulierung der Nikotinbeutel in Deutschland“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) heute in Berlin. Zugleich werde damit die Initiative der BVTE-Mitgliedsunternehmen bestätigt, die sich angesichts fehlender gesetzlicher Regelungen bereits 2020 auf die Einhaltung von Mindeststandards für die Qualität und die Vermarktung von tabakfreien Nikotinbeuteln geeinigt haben, sagte Mücke weiter.

Die BVTE-Produkt- und Werbestandards geben u.a. einen Nikotinwert von maximal 20 mg pro Beutel, die Angabe des Nikotingehalts auf der Verpackung, sowie die Verwendung eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises vor. Zudem verwenden die Mitgliedsunternehmen des BVTE bei der Herstellung ausschließlich Nikotin von pharmazeutischer Qualität, sowie Inhaltsstoffe von hoher Reinheit, die keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Dies entspricht den Empfehlungen der BfR-Wissenschaftler, die in einzelnen untersuchten Proben gesundheitsgefährdende Stoffe festgestellt hatten.

Tabakfreie Nikotinbeutel sind von einigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer fälschlicherweise als Lebensmittel klassifiziert worden, obwohl sie weder zum Verzehr geeignet noch bestimmt sind. Aus diesem Grund sind sie in Deutschland aktuell nicht mehr verfügbar. In Dänemark, Tschechien, Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten sind diese Produkte im Einzelhandel erhältlich. Viele Konsumenten bestellen in ausländischen Online-Shops tabakfreie Nikotinbeutel, die oftmals nicht den von den BfR-Wissenschaftlern empfohlenen Vorgaben entsprechen.

„Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollte sich die Politik an den wissenschaftlichen Empfehlungen des BfR orientieren und Nikotinbeutel im Tabakrecht regeln. Die erfolgreiche Regulierung von elektronischen Zigaretten kann hierbei als Vorlage dienen“, so der BVTE-Hauptgeschäftsführer.

Tabakfreie Nikotinbeutel sind ein Genussmittel für erwachsene Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten, durch die gesundheitliche Risiken im Vergleich zu Rauchtabakprodukten potenziell reduziert werden können, vor allem, weil keine gesundheitlich schädlichen Verbrennungsstoffe entstehen. Die Beutel enthalten vor allem Stärke, Pflanzenfasern, Aromen sowie Nikotin. Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt. Das Nikotin wird über die Mundschleimhäute aufgenommen. Das Produkt wird nach der Verwendung aus dem Mund genommen und entsorgt.

 

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) vertritt und fördert produktübergreifend die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss.

Quellenangaben:

Pressemitteilung vom 30.06.2022

Besteuerung von E-Zigaretten-Liquids startet am 1. Juli

(Berlin, 30.06.2022) Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse BVTE warnt vor geschmuggelten unversteuerten E-Zigaretten-Liquids und neuen Gesundheitsgefahren durch die ab dem 1. Juli 2022 geltende Besteuerung von Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verdampft werden. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte gegen den Ratschlag vieler Fachleute im vergangenen Jahr noch kurz vor der Bundestagswahl die Erhebung der Tabaksteuer auf sogenannte Tabaksubstitute, also nikotinhaltige und auch nikotinfreie Liquids beschlossen.  

„Die Liquidsteuer könnte im schlimmsten Fall zur Schaffung neuer Schwarzmärkte für die organisierte Kriminalität führen“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, heute in Berlin. „Die vergleichsweise hohe Besteuerung von 16 Cent pro Milliliter verteuert diese risikoreduzierten Erzeugnisse erheblich und setzt damit einen Anreiz für Verbraucher, sich im Ausland oder aus illegalen, nicht der Lebensmittelüberwachung unterliegenden Quellen, zu versorgen und damit der Steuer auszuweichen. Dadurch entstehen auch neue gesundheitliche Risiken, denn Flüssigkeiten wie Backaromen, Badeöle und Vitaminpräparate haben nichts in E-Zigaretten zu suchen“ warnte Mücke weiter.

Der BVTE forderte die Verbraucherinnen und Verbraucher auf, ausschließlich im erfahrenen deutschen Fach- und Versandhandel versteuerte Liquids in pharmazeutischer Qualität zu erwerben. Unversteuerte E-Liquids unterliegen nicht der regulären Produktüberwachung und werden unter Missachtung der rechtlichen Vorgaben zum Gesundheits- oder Jugendschutz illegal gehandelt. Niemand weiß, ob pharmazeutische oder technische Qualitäten verwendet wurden und Verunreinigungen oder verbotene Inhaltsstoffe enthalten sind.

Für die Zukunft der E-Zigarette ist entscheidend, dass verantwortungsvolle Hersteller und Händler die Produktentwicklung prägen, sich für den Jugendschutz engagieren und die bestehenden rechtlichen Regelungen befolgen. Die Gesundheitspolitik sollte sich im Gegenzug endlich für Möglichkeiten von „Tobacco Harm Reduction“ öffnen, Verbraucher sachgerecht informieren und Anreize für weniger schädliche Produkte anbieten. Auch die Dampfer sollten nun ihre Interessen wahrnehmen, den Fachhandel unterstützen und trotz der zusätzlichen Steuer irreguläre Produkte meiden.

Mit dem Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes unterliegen auch E-Zigaretten ab dem 01. Juli 2022 der Tabaksteuer, die zunächst 16 Cent pro Milliliter Liquid beträgt und in drei weiteren Stufen bis zum 01. Januar 2026 auf 32 Cent pro Milliliter erhöht werden soll. Diese Steuer fällt nicht nur für handelsübliche Liquids an, sondern auch für sämtliche Flüssigkeiten, die für einen Verwendung in E-Zigaretten vorgesehen sind. Bis Februar 2023 dürfen unversteuerte E-Zigaretten-Liquids, die sich bereits im Handel befinden, noch abverkauft werden.

 

Pressemitteilung vom 8.06.2022

(Berlin, 8. Juni 2022) Die Europäische Kommission plant eine weitere Reform der Vorschriften für Tabakprodukte und E-Zigaretten und führt hierzu eine öffentliche Konsultation durch. Noch bis zum 17. Juni können Hersteller, Händler und Konsumenten sich mit ihrer persönlichen Stellungnahme einbringen und sich gegen weitere Einschränkungen und Verbote stark machen.

Befürchtet werden noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten. So plant die EU-Kommission u.a. Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartige Erzeugnisse (BVTE) hat deshalb die Initiative “Dein Ding! Sag Nein zu weiteren Verboten” gestartet, um Handel und Konsumenten bei der Beteiligung zu unterstützen.

[Link zur Initiative „Dein Ding“]

„Schon wenige Sätze reichen aus, jede einzelne Stellungnahme zählt. Jeder sollte die Chance nutzen, der EU-Kommission seine Meinung zu sagen, auch wenn das Verfahren etwas kompliziert und das Zeitfenster knapp ist“, so Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE: „Nutzen wir gemeinsam die Chance, bei den geplanten Veränderungen noch ein Wörtchen mitzureden. Machen wir uns gemeinsam stark!“

Link für die direkte Stellungnahme auf der EU-Seite

Die Initiative „Dein Ding“ informiert über die Pläne der EU-Kommission und leistet Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation. Die Teilnehmer der Initiative werden auch über den nachfolgenden Prozess zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie auf dem Laufenden gehalten.

Link zur Initiative „Dein Ding“

Pressetermin am 3.05.2022

(Berlin, 28. April 2022)

Zu einem gemeinsamen Pressetermin zum Thema Umweltschutz laden der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit Hauptgeschäftsführer Jan Mücke und der Landesverband der Strandkorbvermieter Schleswig-Holstein mit dem Vorsitzenden Marcus Bade herzlich ein:

 

am Dienstag, 3. Mai 2022

in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

an der Strandkorbvermietung Marcus Bade (Strandeingang 20),

Timmendorfer Strand, Kurpromenade 5

Die Kooperation zwischen BVTE und dem Landesverband der Strandkorbvermieter SH wird auch 2022 fortgesetzt. Gemeinsames Anliegen und Hintergrund der Zusammenarbeit ist der Schutz der Umwelt und die Verbrauchersensibilisierung im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Abfallentsorgung und Reinhaltung der Strände.

 

Jan Mücke wird sich mit dem Vorsitzenden Marcus Bade vor Ort austauschen und zugleich die neuen Sammelbehälter vorstellen und übergeben. Seit diesem Jahr sponsert der BVTE im Rahmen seiner Umweltkampagne Sammelbehälter für betroffene Hot Spots, an denen bisher ein Abfallbehältnis fehlt.

 

Der BVTE macht sich gemeinsam mit dem Landesverband der Strandkorbvermieter Schleswig-Holstein für eine höhere Verbrauchersensibilisierung stark, um zu einer nachhaltigen Verbesserung des Littering-Problems beizutragen. Mit der direkten Verteilung handlicher Taschenaschenbecher durch die Strandkorbvermieter wird direkt vor Ort ein zusätzlicher Anreiz zur verantwortungsvollen Aufbewahrung und späteren Entsorgung des Inhalts im nächstgelegenen öffentlichen Abfallbehälter geboten.

 

Jeder Strandbesucher, der einen Strandkorb zwischen Travemünde und Hohwacht entlang der deutschen Ostsee anmietet, erhält bei Bedarf einen kostenfreien Taschenaschenbecher.

 

Nicht alle Raucherinnen und Raucher entsorgen ihre Zigarettenabfälle vernünftig in Abfallbehältern, wenn sie am Strand, auf der Straße oder im Park rauchen. Oft geschieht dies aus Gedankenlosigkeit oder aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten. Vielen ist zudem nicht bewusst, dass sie durch achtloses Wegwerfen von Zigarettenabfällen die Umwelt verschmutzen und auch eine Ordnungswidrigkeit begehen.

 

Durch die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur (Abfallbehälter für Zigarettenkippen) und einen konsequenteren Vollzug bestehender ordnungsrechtlicher Bestimmungen können Städte und Gemeinden ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Verschmutzungsproblems leisten.

 

Die Bekämpfung des Litterings wird nur erfolgreich sein, wenn durch Sensibilisierungsmaßnahmen auf das Verhalten uninformierter oder uneinsichtiger Konsumenten eingewirkt wird.

Link: www.achteaufdieumwelt.de

Pressemitteilung vom 27.04.2022

(Berlin, 27. April 2022)

Dr. Carsten Wehrmann, Sprecher des Vorstandes und General Manager der Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH, wurde ohne Gegenstimme zum neuen Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) gewählt.

„Ich freue mich, die Zukunft der deutschen Tabak- und Nikotinwirtschaft künftig als Vorstandsvorsitzender des BVTE mitgestalten zu dürfen. Mein Hauptaugenmerk wird dem offenen Dialog mit Politik und Gesellschaft gelten, um die Chancen neuer, risikoärmerer Produkte in den Mittelpunkt künftiger Regulierungen zu stellen. Der BVTE wird sich unter meiner Führung auch künftig für die Souveränität der Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen. Wir werden als verantwortungsbewusste Branche unseren Beitrag zu einer wissenschaftsbasierten Regulierung leisten,“ erklärte Wehrmann heute in Berlin.

Carsten Wehrmann dankte seinem Vorgänger Oliver Engels (BAT) sehr herzlich für seinen herausragenden Einsatz für die Weiterentwicklung des BVTE, der im September 2019 als Branchenspitzenverband für die gesamte Wertschöpfungskette der deutschen Tabakwirtschaft und der Hersteller neuartiger Erzeugnisse gegründet wurde.

Die Wahl eines neuen Vorstandsvorsitzenden war erforderlich, da Oliver Engels zum Head of Marketing Asia-Pacific & Middle East bei BAT ernannt worden und somit aus der Geschäftsführung der British American Tobacco (Germany) GmbH sowie aus dem BVTE-Vorstand ausgeschieden war.

PDF zur PM vom 27.04.2022

Menthol

Pressemitteilung vom 16.02.2022

(Berlin, 16. Februar 2022) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte am 28. Dezember 2021 seine Stellungnahme (043/2021) zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten. Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen.

„Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll“, sagt der Hauptgeschäftsführer des BVTE Jan Mücke heute in Berlin. „Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet.“

Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons bzw. einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der ansonsten keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung (Stellungnahme 045/2015 vom 30.07.2015) und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.

Pressemitteilung vom 14.01.2022

(Berlin, 14. Januar 2022) Der Absatz von Zigaretten betrug 2021 71,8 Mrd. Stück. Das waren 2,8% weniger Zigaretten als im Vorjahr. 2020 wurden noch 73,8 Mrd. Zigaretten geraucht. Auch Feinschnitt zum Selberdrehen oder Selberstopfen lag mit -5,6% unter dem Vorjahresergebnis. Dies geht aus den Daten zum Steuerzeichenbezug von Tabakwaren für das Jahr 2021 hervor, die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurden.

Der Absatzrückgang hatte aber keine gravierenden Auswirkungen auf die Einnahmen durch die Tabaksteuer für den Bund, da die Tabaksteuer nicht nur auf die Menge, sondern auch auf den Preis erhoben wird. 97% des gesamten Tabaksteueraufkommens werden über die Produkte Zigaretten und Feinschnitt generiert. Die Steuereinnahmen liegen 2021 sehr stabil bei 14,7 Mrd. Euro. Das sind 0,5% mehr als 2020.

Die Pandemie beeinflusst weiterhin das Kaufverhalten der Verbraucher. Es werden weniger Einkäufe getätigt. Der Trend zur Vorratshaltung und Großpackungen bei Tabakwaren ist wie im letzten Jahr ungebrochen. Der überwiegende Teil der Verbraucher von Tabakwaren zeigt eine hohe Preissensibilität und zieht die preisgünstigeren XXL-Packungen vor.

Pressekontakt


Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer

Tel: +49 30 8145936-52

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