Werbung

Werbe­verbot
Jugend­schutz
Rechtliches

Der Genuss von Tabakprodukten beinhaltet für den Konsumenten ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Aus diesem Grund ist die Werbung für Zigaretten in Deutschland durch Gesetze und freiwillige Selbstbeschränkungen der Hersteller und Mitgliedsunternehmen geregelt.

Tabakwerbeverbot

Tabakwerbeverbot

Im Dezember 2019 haben sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag für ein de facto vollständiges Verbot der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten ausgesprochen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 2. Juli 2020 im Bundestag beschlossen. Damit wird erstmals in Deutschland die kommerzielle Kommunikation für gegenüber Erwachsenen frei handelbare Produkte untersagt.

Position

Der im Bundestag am 2. Juli 2020 beschlossene Gesetzentwurf von CDU, CSU und SPD für ein umfassendes faktisch absolut wirkendes Werbeverbot ist verfassungswidrig. Er verletzt den Schutzbereich der Grundrechte der Berufs-, Meinungs- und Kunstfreiheit. Obwohl Tabakerhitzer und E-Zigaretten deutlich weniger schädlich sind, werden auch diese risikoreduzierten Produkte dem Werbeverbot unterworfen. Diese Gleichbehandlung von ungleichen Produkten ist nicht zu rechtfertigen. Diese Entscheidung ist aber auch ein wirtschaftspolitischer Dammbruch. Erstmals dürfen die Hersteller legaler Erzeugnisse ihre Kunden nicht mehr informieren. Mitten in der größten Wirtschaftskrise seit 75 Jahren mit einer rasant steigenden Arbeitslosigkeit und einem nie dagewesenen Konjunktureinbruch passen neue Belastungen und Verbote für die Wirtschaft erst recht nicht in die Zeit. Dies gilt umso mehr, als die aktuellen Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die mit 5,6 Prozent niedrigste Quote jugendlicher Raucher seit 20 Jahren zeigen. Tabak- und E-Zigaretten-Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, ist schon bisher verboten. Deshalb gibt es aus Sicht des BVTE keinen Grund für diesen rabiaten und unverhältnismäßigen Eingriff in die Wirtschaft.

Die Freiheit zu werben, ist für jedes Konsumgüterunternehmen von grundlegender Bedeutung, um im Wettbewerb zu bestehen. Werbung ist ein wichtiges Hilfsmittel, um mit erwachsenen Konsumenten zu kommunizieren und deren Markenloyalität zu fördern.

Innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen muss Werbung für das legale Genussmittel Tabak deshalb auch zukünftig möglich sein. Angesichts des erhöhten Gesundheitsrisikos für den Konsumenten ist es jedoch vernünftig, die Marketingaktivitäten für Tabakprodukte zu regulieren.

Die Hersteller von Tabakprodukten im BVTE stellen ergänzend zu den gesetzlichen Anforderungen mit einheitlichen und verbindlichen Richtlinien für ihre Marketingaktivitäten sicher, dass Kinder und Jugendliche nicht die Zielgruppe für das Tabakmarketing sein dürfen und dass die Risiken des Rauchens nicht verharmlost werden. DZV-Werbekodex

Neuartige Erzeugnisse wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer eröffnen eine potenziell risikoreduzierte Möglichkeit des Nikotinkonsums. In diesem innovationsgetriebenen, sich dynamisch entwickelnden Markt hat die kommerzielle Kommunikation mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine herausgehobene Bedeutung, um über die Produkte zu informieren, Fehlvorstellungen der Konsumenten zu korrigieren und die Markenbekanntheit zu steigern. Zur weiteren Entwicklung dieser Produktkategorien muss es für die Unternehmen weiterhin möglich bleiben, verantwortungsvoll mit erwachsenen Konsumenten zu kommunizieren.

Verantwortungsvolles Marketing bedeutet auch hier, dass sich die Werbemaßnahmen nicht an Minderjährige richten dürfen. Ebenfalls darf nicht der Eindruck erweckt werden, der Konsum dieser Produkte sei gesundheitlich unbedenklich. Aus diesen Gründen haben sich die Mitglieder des BVTE zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen auf die Beachtung gemeinsamer Werbestandards für E-Zigaretten verständigt.

Rechtliches

Unter Regulierung finden Sie alle rechtlichen Dokumente.