Inhaltsstoffe

Zusatz­stoffe
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Aromen
Menthol
Studien

Inhaltsstoffe

Inhaltsstoffe sind alle Stoffe oder Bestandteile, die in einem fertigen Produkt vorhanden sind: der Tabak, Zusatzstoffe und Aromen, aber auch Papier, Filter, Druckerfarben, Kapseln und Kleber gehören dazu.

Die Verwendung aller Inhaltsstoffe in Tabak- und verwandten Erzeugnissen wie nikotinhaltige E-Zigaretten unterliegen den Regelungen der europäischen und nationalen Tabakgesetzgebung.

Zigaretten und Feinschnitt

Verwendung von Zusatzstoffen

Die Herstellung von Tabakprodukten ist streng reguliert. Alle Zusatzstoffe, die in unverbrannter Form schädlich sind oder eine krebserregende oder mutagene Wirkung haben, sind verboten. Stoffe, die suchtverstärkend wirken könnten und die Inhalation oder Nikotinaufnahme erleichtern könnten, dürfen nicht verwendet werden.

Auch Stoffe, die den Eindruck eines gesundheitlichen Nutzens erwecken könnten und die mit Energie und Vitalität verbunden sind, wie Koffein oder Taurin, sind verboten.

Es dürfen keine Aromastoffe in Filtern, Papieren, Verpackungen, Kapseln oder anderen Bestandteilen von Zigaretten verwendet werden.

Meldepflichten

Alle Inhaltsstoffe, die für ein Produkt verwendet werden, die Mengen und die dazugehörenden toxikologischen Daten müssen von den Herstellern an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Dazu gehören auch Informationen zum Tabak selbst und zu bestimmten Rauchbestandteilen.

Die Meldung erfolgt immer, wenn sich die Zusammensetzung eines Produkts ändert oder bevor ein neues Tabakprodukt in den Verkehr gebracht wird. Die Meldung erfolgt elektronisch an die nationalen Behörden durch ein europaweites Portal und standardisiertes Format ( BVL).

Welche Inhaltsstoffe in einem Produkt sind, finden interessierte Konsumenten auf den Webseiten unserer Mitgliedsunternehmen und auf den Seiten des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL), da die Behörden hier eine Informationspflicht haben.

Prioritätszusatzstoffe

Bestimmte Zusatzstoffe für Zigaretten und Feinschnitt unterliegen einer detaillierteren Meldepflicht und sollen umfassend für die spezifische Verwendung in Tabakprodukten bewertet werden. Für die Bewertung dieser sogenannten Prioritätszusatzstoffe (Johannisbrot, Kakao, Diacetyl, Bockshornklee, Feige, Geraniol, Glycerin, Guajakol, Guarkernmehl, Süßholz (Lakritz), Maltol, Menthol, Propylenglykol, Sorbitol, Titandioxid) haben die Zigarettenhersteller ein Konsortium gebildet und in umfassenden Studien diese Zusatzstoffe toxikologisch bewertet. Die Ergebnisse dieser Studien wurden zum 1. Juli 2018 an die Behörden übersendet. Bei der nun stattfindenden Bewertung dieser Daten werden die einzelnen EU-Mitgliedstaaten von einer europäischen Arbeitsgruppe unterstützt – unter der Führung des niederländischen RIVM und mit Unterstützung des deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung BfR ( Joint Action On Tobacco). Parallel wurden die Ergebnisse des Konsortiums in drei Publikationen der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt ( siehe Download Publikationen).

„Charakteristisches Aroma“

Zigaretten und Feinschnitt dürfen seit 2016 kein anderes Aroma als Tabak haben. Sie dürfen beispielsweise nicht fruchtig, süß oder nach Vanille riechen oder schmecken. Hintergrund dieses Verbots: Tabakprodukte sollen durch ihr Aroma nicht attraktiv für Kinder und Jugendliche sein.

Für die Umsetzung dieses Verbots wurde auf europäischer Ebene ein Beratergremium und eine Technische Arbeitsgruppe eingerichtet. Seit 2016 arbeiten diese Gruppen an geeigneten Methoden und Verfahren für die praktische sensorische und chemische Bewertung von Tabakprodukten.

Aktuelles

Verbot von Menthol in Zigaretten und Feinschnitt

Seit dem 20. Mai 2020 ist der Verkauf von Menthol-Zigaretten europaweit und in Deutschland verboten.

Während „Charakteristische Aromen“ bei Zigaretten und Feinschnitt europaweit schon seit Mai 2016 verboten sind, gab es für Menthol-Produkte eine Ausnahmeregelung bis 2020. Menthol-Zigaretten haben in einigen Ländern der EU einen Marktanteil von über 3% und dem Konsumenten sollte eine längere Übergangszeit gegeben werden. In geringen Mengen darf Menthol aber weiterhin als Aromakomponente in Zigaretten und Feinschnitt innerhalb anderer EU-Länder verwendet werden.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern geht Deutschland noch einen Schritt weiter: die Verwendung von Menthol ist seit dem 20. Mai 2020 für alle Rauchtabak-Kategorien komplett, das heißt auch in geringen Mengen, verboten (Anlage 1, TabakerzVO). Dieses Verbot in Deutschland begründet sich nicht allein auf der Grundlage des „charakteristischen Aromas“, sondern weil man vermutet, dass Menthol die Inhalation und die Aufnahme von Nikotin im Rauch erleichtert. Der deutsche Alleingang hatte zur Folge, dass hierzulande viele Aromenmischungen umgestellt werden mussten.

Position

Der BVTE bedauert, dass Menthol-Zigaretten als Produkte mit einer jahrzehntelangen Tradition, die vorwiegend von älteren Rauchern bevorzugt wurden, nun endgültig aus Deutschland verschwunden sind. Auch das komplette Verwendungsverbot von Menthol als Aromastoff in Deutschland lehnen wir ab, weil die Gesamtheit der wissenschaftlichen Daten die Vorwürfe gegenüber Menthol nicht bestätigt.

 


E-Zigaretten

Begrenzung des Nikotingehaltes

In Europa und speziell in Deutschland unterliegt die Herstellung von E-Zigaretten hohen gesetzlichen Anforderungen.

Liquids dürfen innerhalb der EU maximal 20 mg/ml Nikotin enthalten. Gleichzeitig dürfen Liquids, wenn sie Nikotin enthalten, höchstens ein Volumen von 10 ml aufweisen. Dies ist in den USA anders. Auf dem US-amerikanischen Markt gibt es keine Höchstwerte und Mengenbeschränkungen für Nikotin in E-Zigaretten und Liquids. In den USA findet man Produkte mit einem Nikotingehalt von über 55 mg/ml.

Die Verwendung bestimmter Aromen und weiterer Inhaltsstoffe in nikotinhaltigen E-Zigaretten-Liquids ist gemäß Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung untersagt. Dies betrifft z.B. Zusatzstoffe, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden (z.B. Koffein oder Taurin), oder Vitamine oder andere Stoffe, die den Eindruck eines gesundheitlichen Nutzens erwecken könnten. Des Weiteren sind Inhaltsstoffe mit CMR-Eigenschaften (krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) sowie sonstige toxische Inhaltsstoffe verboten.

Verwendung von Inhaltsstoffen

Bei der Herstellung von Liquids und E-Zigaretten dürfen - abgesehen von Nikotin - nur Inhaltsstoffe von hoher Reinheit verwendet werden und solche, die kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.

Bei E-Zigaretten gilt, dass alle Zusatzstoffe verboten sind, die in unverbrannter Form schädlich sind oder eine krebserregende oder mutagene Wirkung haben, die suchtverstärkend oder aufputschend und vitalisierend wirken oder die Inhalation oder Nikotinaufnahme erleichtern könnten. Auch Vitamine und Stoffe, die den Eindruck eines gesundheitlichen Nutzens erwecken könnten und die mit Energie und Vitalität verbunden werden können, wie Koffein oder Taurin, sind verboten.

Kennzeichnungspflichten

Die Packung und Außenverpackung von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern müssen neben Warnhinweisen auch eine Vielzahl an Informationen für den Konsumenten tragen: zu den verwendeten Inhaltsstoffen, zum Nikotingehalt und der Nikotinabgabe je Dosis. Eine Zusammenstellung hierzu finden sie auf den Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( BVL).

Meldepflichten

Alle Inhaltsstoffe, die für ein Produkt verwendet werden, die Mengen und die dazugehörenden toxikologischen Daten müssen von den Herstellern an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Mit dieser behördlichen Meldung übernehmen die Hersteller die volle Verantwortung für die Qualität und Sicherheit des Erzeugnisses.

Die Meldung erfolgt immer, wenn sich die Zusammensetzung eines Produkts ändert oder bevor ein neues Tabakprodukt in den Verkehr gebracht wird. Die Meldung erfolgt elektronisch an die nationalen Behörden durch ein standardisiertes Format.

Liquids

Gleiche Regeln für alle Liquids

Auf dem deutschen Markt gelten mittlerweile für alle Liquids und Flüssigkeiten zur Verwendung in E-Zigaretten die gleichen strengen Regeln. Egal ob die Produkte nikotinhaltig sind oder kein Nikotin enthalten, ob sie fertig oder zum selbermischen sind.

Position zu Liquids | Kampagne

Die rechtliche Gleichstellung und strenge Regeln auch für die Herstellung von nikotinfreien Liquids führen zu einem besseren Verbraucherschutz und erhöhen die Sicherheit von E-Zigaretten. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass für alle Liquids und Flüssigkeiten auf dem deutschen Markt die gleichen strengen Regeln gelten.

Hohe rechtliche Anforderungen für die Inhaltsstoffe in Liquids sind wichtig, um die gesundheitlichen Risiken für Konsumenten zu minimieren und Ereignisse zu vermeiden, wie sie vor einigen Jahren in den USA auftraten. Dort beobachtete man ab Mitte 2019 gehäuft Lungenkrankheiten bei Konsumenten von Verdampferprodukten. In einem relativ kurzen Zeitraum sind über 2000 Menschen erkrankt und mehr als 60 Menschen in den USA an den Folgen gestorben.

Das CDC ( Centers for Disease Control and Prevention) in den USA informiert über seine Homepage zum Ausbruch dieser Lungenkrankheit. Betroffen waren vorwiegend Konsumenten von illegalen bzw. verunreinigten THC-haltigen Flüssigkeiten (THC = Tetrahydrocannabinol) in sogenannten „E-Joints“. Die hauptverdächtige Substanz ist Vitamin-E-Acetat, das vermutlich als Streckmittel in THC-haltigen Ölen eingesetzt worden ist. In Deutschland und Europa ist bisher kein Fall dieser mysteriösen Lungenkrankheit bekannt, denn der Einsatz THC-haltiger Liquids und der Einsatz von Vitaminen in Liquids ist in Deutschland grundsätzlich untersagt.

Kampagne "Ich dampfe - aber auf Nummer sicher"

Mit der Kampagne will der BVTE an das Verantwortungsbewusstein von Verbrauchern appellieren, bei Verdampfern und Liquids ausschließlich geprüfte Qualitätsware aus dem Fachhandel zu kaufen und zu nutzen.

Position zum Mentholverbot in E-Zigaretten

Aromenverbote in E-Zigaretten erfordern sachgerechte wissenschaftliche Bewertung und offene Diskussion mit allen Stakeholdern

Die Gesundheitspolitik greift seit Beginn der Coronapandemie immer häufiger in die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen ein und erlässt Regelungen, die bis in den engsten Familienkreis hineinreichen. Wissenschaftliche Argumente waren häufig die Grundlage, für einschneidende Maßnahmen, die unseren Alltag über Monate prägten. Das Vertrauen in die Objektivität und Sachkunde von wissenschaftlichen Bewertungen ist allerdings eine wichtige Voraussetzung, damit Beschränkungen oder Verbote akzeptiert werden. Dieser Anspruch gilt nicht nur für die Bekämpfung der Pandemie, sondern für alle Bereiche des Gesundheitsschutzes – auch für Aromenverbote in E-Zigaretten.  

Im Vergleich zum Infektionsschutz sind E-Zigaretten vielleicht nicht das wichtigste gesundheitspolitische Thema. Doch auch hier geht es letztendlich um die Frage, inwieweit der Staat zum Schutz der Gesundheit in die Entscheidungen Einzelner eingreifen darf. Am 28. Dezember 2021 veröffentlichte das BfR in seiner Stellungnahme 043/2021 die Empfehlung, Menthol, Safrol und Sucralose in E-Liquids zu verbieten. Erstmals seit 2015 gerät mit Menthol wieder ein wichtiger Aromastoff in das Visier der Risikobewertung, der in vielen, vielleicht sogar in den meisten E-Liquids enthalten ist. Aber dient diese Empfehlung wirklich nur dem Gesundheitsschutz? Mit anderen Worten, glaubt die Bundesregierung tatsächlich, dass das Einatmen oder Verschlucken von Menthol zu schweren Erkrankungen führen kann? Die eigentliche Absicht hinter Aromenverboten könnte leider auch darin bestehen, die Akzeptanz von E-Zigaretten durch neue Einschränkungen zu senken, um risikoverminderte Produkte aus dem Markt zu drängen. Das DKFZ hatte seine Erwartungen dazu unmissverständlich formuliert: E-Zigaretten und Tabakerhitzer sollen bis 2040 aus Deutschland verschwinden.

Eine vernünftige Politik wäre das beste Mittel, um neues Vertrauen zu schaffen. Die neu gewählte Bundesregierung legte im Koalitionsvertrag fest, gesundheitspolitische Entscheidungen an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten. In konfliktträchtigen Feldern wie der E-Zigarette und „Tobacco Harm Reduction“ sollte die Wissenschaft dieser Verantwortung daher besonders sorgfältig nachkommen und den wissenschaftlichen Kenntnisstand sachgerecht und ausgewogen bewerten. Diesen Maßstäben wurde die aktuelle BfR-Stellungnahme nicht gerecht. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur wenige Zeilen und bezieht sich dabei gerade einmal auf sechs Literaturstellen. Es ist schwer vorstellbar, dass die Bewertungen in dem halbfertigen Text tatsächlich den Ausschlag für die Verbotsempfehlung gaben. Die Empfehlung selbst ist umständlich formuliert, formalistisch und verklausuliert, als ob die Autoren selbst daran gezweifelt haben.

Ausgerechnet Menthol wurde als Verbotskandidat wegen gesundheitlicher Risiken vorgeschlagen, obwohl der Stoff in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten und Medikamenten seit Jahrzehnten sicher verwendet wird. Das BfR beruft sich in seinen Bewertungen auf systemische Symptome, d.h. auf Krankheitsmerkmale die unabhängig von der inhalativen Aufnahme auftreten sollen. Falls diese Argumentation im BMEL wirklich ernstgenommen wird, müsste Menthol zunächst u.a. in Zahncreme und in Hustenbonbons verboten werden.

Als Verband haben wir uns mit der Stellungnahme sorgfältig auseinandergesetzt. Unsere Prüfung ergab erhebliche fachliche Mängel, die die Kernaussagen infrage stellen. Die Schlussfolgerungen des BfR lassen sich weder aus der Studienlage noch durch die aufgeführten Referenzen begründen. Zentrale Aussagen werden nicht belegt und sind wissenschaftlich wertlos. Das betrifft insbesondere die vermeintliche Rolle von Menthol bei der Entstehung respiratorischer Erkrankungen und die Auslösung schwerer systemischer Symptome bei Mäusen.

Wir hatten unsere wichtigsten Kritikpunkte zu den einzelnen Stoffbewertungen dem BMEL und dem BfR übermittelt und hoffen, dass dazu ein zeitnahes Gespräch zustande kommt. Der Schutz von Dampfern vor vermeidbaren Gesundheitsrisiken ist auch für uns ein wichtiges Anliegen. Beim Mentholverbot scheint es aber offenbar auch ums Prinzip zu gehen. Der E-Zigarette sollen enge Grenzen gesetzt werden. Die Befürchtung, dass die Wissenschaft hier eher Verwirrung statt Klarheit schafft, steht nun leider wieder im Raum. Das BfR hat die Entwicklung von E-Zigaretten von Anfang an begleitet und dabei selbst an Erfahrung gewonnen. Dadurch konnte es sich in den letzten Jahren auch den Respekt vieler Dampfer erarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Vertrauen nun nicht leichtfertig verspielt wird.

Misstrauen gegenüber E-Zigaretten

E-Zigarette: Misstrauen und Unkenntnis überwiegen

Das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR) hat untersucht, wie die Deutschen die E-Zigarette einschätzen. Das Ergebnis zeigt: Misstrauen und Unkenntnis überwiegen ( BfR-Verbraucher-Monitor-Spezial). Über 60 Prozent der Bevölkerung schätzen die gesundheitlichen Risiken einer E-Zigarette höher oder genauso hoch wie die einer Tabakzigarette ein. Nur sechs Prozent der Deutschen gehen davon aus, dass E-Zigaretten deutlich weniger schädlich sind als Tabakzigaretten.

Jedoch weist das BfR in seiner Pressemitteilung vom 07. April 2020 darauf hin, „dass der Konsum von konventionellen Zigaretten ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko mit sich bringt als der Konsum von E-Zigaretten.“

 

Das Potential der E-Zigarette als mögliche risikoärmere Alternative für Raucher sollte bei der Bewertung auch ausreichend dargestellt werden.

Insgesamt ist das Aerosol, dass der Konsument aufnimmt, weniger komplex als Tabakrauch: es enthält qualitativ und quantitativ weniger toxische Substanzen als Tabakrauch. Das englische Gesundheitsministerium ist der Überzeugung, dass E-Zigaretten rund 95% sicherer sind als Tabakrauch und dass sie Rauchern helfen können, mit dem Rauchen aufzuhören. ( Link).

Zwischenbilanz zu E-Zigaretten

„Das Potential der E-Zigarette nutzen!“

Zum Online-Symposium von Prof. Dr. Heino Stöver: "Zwischenbilanz E-Zigarette: Was wir wissen, müssen" vom 27.05.2020. (Frankfurt-University of Applied Sciences)

Die Wissenschaftler des Symposiums waren sich einig: Die Chancen der E-Zigarette für die Rauchentwöhnung werden in Deutschland massiv unterschätzt. Sie forderten die Politik auf, dieses Potenzial zu erkennen und den nächsten Schritt zu gehen.

Ute Mons, damals vom Deutschen Krebsforschungszentrum, warb für eine ausgewogene und differenzierte Risikokommunikation bei Rauchern in Deutschland. In Großbritannien sei man in der Diskussion und der sachlich-nüchternen Bewertung von Möglichkeiten der E-Zigarette bei der Rauchentwöhnung viel weiter.

Aus Sicht des BVTE sollte in der Diskussion um die E-Zigarette die Emotionalität minimiert und gleichzeitig das wissenschaftliche Argument gestärkt werden. Gesundheitsbehörden sollten ihre Verantwortung wahrnehmen und sicherstellen, dass erwachsene Raucher informierte Entscheidungen über potenziell weniger schädliche Tabak- und Nikotinprodukte treffen können.